Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte den Auftrag, bereits zum 31. Dezember 2016 ein Stufenkonzept für die stationäre Notfallversorgung zu erarbeiten. Der Gesetzgeber entschied sich für eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2017, damit der G-BA vor Beschlussfassung eine Folgenabschätzung vornehmen und deren Ergebnisse berücksichtigen kann. „Bei dem vorliegenden Ergebnis stellt sich schon die Frage, auf welcher Grundlage der G-BA die Folgewirkungen seiner Mindestvorgaben für die flächendeckende Notfallversorgung beurteilt hat. Das Beschlussverfahren und das Ergebnis der Wirkungsprognose sind bis zum Schluss für Außenstehende intransparent geblieben. Es ist jedenfalls ein Versäumnis, derart weitreichende Entscheidungen zu treffen, ohne den Beteiligten eine verlässliche Folgenabschätzung zur Verfügung zu stellen“, kritisierte Henke.
„Ein Kernproblem des Beschlusses ist, dass Kapazitäten der stationären Notfallversorgung in Frage gestellt werden, ohne dass an anderer Stelle ausreichend Möglichkeiten bestehen, diese Lücken zu schließen. Wir haben in vielen Krankenhäusern erhebliche Personalnöte und im ambulanten Bereich noch längst nicht die notwendigen vernetzten Strukturen, um zusätzliche Patienten auffangen zu können, die anderswo nicht mehr notfallmedizinisch behandelt werden sollen. Ein entsprechender Aufgabenzuwachs von rund fünf Prozent in der stationären Notfallversorgung erfordert dann auch eine verlässliche Refinanzierung“, betonte Henke.
Der G-BA lasse zudem unberücksichtigt, dass Patienten auch dann versorgt werden müssen, wenn sie in Krankenhäuser kommen, die zukünftig für ihre Notfallbehandlungen keine Zuschläge mehr erhalten. „Ärzte sind ja keine Türsteher, die nach Belieben darüber befinden können, wem sie Zutritt gewähren und wem nicht. Wir sind von Berufs wegen verpflichtet, jeden Patienten anzunehmen und schlagen niemandem die Tür vor der Nase zu“, sagte Henke.
In arbeitsrechtlicher wie praktischer Hinsicht hochproblematisch sei vor allem die vorgesehene Zeitvorgabe von 30 Minuten zur Aufnahme der Behandlung durch einen Facharzt. „Hier wäre eine offene Formulierung, die eine ärztliche Versorgung selbstverständlich unverzüglich aber stets in Abhängigkeit vom Schweregrad der Erkrankung und der vitalen Bedrohung des Patienten vorsieht, besser geeignet als starre zeitliche Vorgaben“, so der MB-Vorsitzende.