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    <title>Marburger Bund News, Landesverband Bayern</title>
    <link>http://www.marburger-bund.de</link>
    <description>Der Marburger Bund vertritt die Interessen der angestellten und beamteten Aerztinnen und Aerzte Deutschlands.</description>
    <language>de-de</language>
    <pubDate>Thu, 17 May 2012 6:21:36 GMT</pubDate>
    <copyright>Copyright Marburger Bund. Alle Rechte vorbehalten.</copyright>

               <item>
     <title><![CDATA[16.05.2012_Ärztinnen und Ärzte an den BG-Kliniken erhalten rückwirkend ab 1. April 3,4 Prozent mehr Gehalt!]]></title>
      <description><![CDATA[<div style="text-align: justify;"><span class="text_size2">Rund 1.000 Ärztinnen und Ärzte an den elf
berufsgenossenschaftlichen Kliniken und zwei Behandlungsstellen in neun
Bundesländern erhalten rückwirkend zum 1. April 2012 eine Gehaltserhöhung von
3,4 Prozent. Der neue Tarifvertrag (TV Ärzte VBGK) hat eine Laufzeit von 18
Monaten. Er schließt direkt an den vorherigen Tarifvertrag an, der am 31. März
2012 endete. <br />
<br />
Auf diese beiden Eckpunkte hat sich der neue Dachverband der
Berufsgenossenschaftlichen Kliniken, der Klinikverbund der gesetzlichen
Unfallversicherung e.V. (KUV), in eintägiger Tarifverhandlungsrunde mit dem
Marburger Bund in Berlin geeinigt. &quot;Mit diesem Tarifabschluss für die
Ärztinnen und Ärzte an den BG-Kliniken wurde die tarifliche Führungsposition
der BG-Kliniken bestätigt&quot;, kommentierte der MB-Vorsitzende Rudolf Henke
die Tarifverhandlungen.
<br />
<br />
&quot;Die Berufsgenossenschaftlichen Kliniken haben
ihren Abstand zu anderen Tarifsparten wieder hergestellt. Im Wettbewerb um die
besten Ärztinnen und Ärzte auf dem Arbeitsmarkt haben die BG-Kliniken nun sehr
gute Chancen&quot;, würdigte Rudolf Henke.<br />
<br />
Die
Einigung erfolgte mit dem Dachverband KUV, der Nachfolger der Vereinigung
Berufsgenossenschaftlicher Kliniken (VBGK) ist. Betroffen sind BG-Kliniken und
Unfallbehandlungsstätten mit insgesamt über 4.300 Betten und rund 115.000
stationären- und 335.000 ambulanten Behandlungsfällen in den Bundesländern
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen,
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen.</span></div>]]></description>
      <link></link>
       <pubDate>Mi, 16 Mai 2012 11:19:00</pubDate>
	</item>

         <item>
     <title><![CDATA[27.04.2012_Auszahlung ab Mai 2012]]></title>
      <description><![CDATA[<span class="text_size2"><p align="justify">Liebe Mitglieder, liebe Ärztinnen und Ärzte, <br />
<br />
die Texte der Änderungstarifverträge zur Umsetzung der Tarifeinigung 2012 zwischen dem Marburger Bund und der VKA sind redaktionell endlich unter Dach und Fach. In den letzten Wochen mussten einige redaktionelle Unstimmigkeiten beseitigt werden, die unter anderem an der inhaltlich nicht korrekten Umsetzung des Eckpunktepapiers der Tarifeinigung vom 18.01.2012 durch die VKA lagen. <br />
<br />
Wir hoffen auf Ihr Verständnis für die Verzögerung, doch ist es &#8211; gerade im Hinblick auf die künftigen Tarifrunden &#8211; außerordentlich wichtig, dass die Texte des Tarifvertrags in rechtlicher Hinsicht vollkommen korrekt geschrieben sind, damit die Ansprüche klar und durchsetzbar sind. <br />
<br />
<strong><u>Sie können also davon ausgehen, dass die Umsetzung des Tarifabschlusses ab Mai 2012 erfolgen wird. <br />
</u></strong><br />
Bitte beachten Sie, dass alle Elemente der Tarifeinigung, insbesondere die neuen Tabellenbeträge, die Strukturveränderungen in der Tabelle (Neue Stufe 6 in der EG I, neue Stufe 3 in der EG III sowie neue Stufe 2 in der EG IV) und die Erhöhung der Stundenentgelte im Bereitschaftsdienst mit <u><strong>Rückwirkung zum 1. Januar 2012 in Kraft treten</strong></u>, somit die entsprechenden Nachzahlungen zu erfolgen haben. Für die Details der Tarifeinigung dürfen wir auf unsere Mitglieder-Information vom 25.01.2012 verweisen. Diese finden Sie auch noch einmal in der WebCommunity. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.</p>
</span>]]></description>
      <link></link>
       <pubDate>Fr, 27 Apr 2012 22:00:00</pubDate>
	</item>

         <item>
     <title><![CDATA[05.04.2012_Klagender Oberarzt erhält Recht durch das Arbeitsgericht Würzburg ]]></title>
      <description><![CDATA[<div style="text-align: justify;"><span class="text_size2">In erster Instanz hat das Arbeitsgericht Würzburg
nun einem Oberarzt Recht gegeben, der sich dagegen wehrte, regelmäßig zur
Arbeitsleistung während einer angeordneten Rufbereitschaft herangezogen zu
werden. Das Gericht stellte fest, dass die beklagte Klinikkette nicht
berechtigt sei, den ersten fachärztlichen Hintergrunddienst gegenüber dem
Kläger als Rufbereitschaft anzuordnen. Hintergrund ist, dass der Kläger im
Rahmen seines oberärztlichen Hintergrunddienstes am Wochenende regelmäßig zur
Arbeit herangezogen wird.</span></div>]]></description>
      <link>/bayern/Beitraege/2012/Arbeit_in_Rufbereitschaft_Schels.php</link>
       <pubDate>Do, 5 Apr 2012 9:52:00</pubDate>
	</item>

         <item>
     <title><![CDATA[24.03.2012_Jetzt Ansprüche geltend machen!]]></title>
      <description><![CDATA[<div style="text-align: justify;"><span class="text_size2">In seinem Urteil vom 20. März 2012 hat das BAG entschieden, dass die altersabgestufte Urlaubsregelung des § 26 Abs. 1 S. 2 TVöD eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters beinhaltet und daher unwirksam ist. In dem zugrundeliegenden Verfahren hatte eine Beschäftigte die Feststellung begehrt, dass ihr für die Jahre 2008 und 2009 bereits jeweils 30 Tage Erholungsurlaub zugestanden hätten, obwohl sie das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte.</span><br />
<br />
<span class="text_size2">Die Urlaubsregelung des TVöD sieht vor, dass bei Verteilung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit auf fünf Tage der Urlaubsanspruch in jedem Kalenderjahr bis zum vollendeten 30. Lebensjahr 26 Arbeitstage, bis zum vollendeten 40. Lebensjahr 29 Arbeitstage und nach dem vollendeten 40. Lebensjahr 30 Arbeitstage beträgt. Das BAG hat festgestellt, dass die Differenzierung der Urlaubsdauer nach dem Lebensalter Beschäftige unmittelbar benachteilige, die das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und damit gegen das Verbot der Benachteiligung wegen Altersverstoße. Der Klägerin stehe daher für die Jahre 2008 und 2009 jeweils ein weiterer Urlaubstag als Ersatzurlaub zu. Ein gesteigertes Erholungsbedürfnis von Beschäftigten ab dem 30. bzw. 40. Lebensjahr lässt sich nach Ansicht des BAG kaum begründen. Zur Beseitigung des Verstoßes müsse die Dauer des Urlaubs der wegen ihres Alters diskriminierten Beschäftigten so &#8222;nach oben&#8220; angepasst werden, dass der Urlaubsanspruch in jedem Kalenderjahr 30 Arbeitstage beträgt.</span><br />
<br />
<span class="text_size2">Das Urteil führt nach Ansicht des Marburger Bunds nunmehr zu der Situation, dass für in einer 5-Tage-Woche beschäftigte Ärztinnen und Ärzte, für die nach ihrenjeweiligen tarif- oder arbeitsvertraglichen Regelungen eine zur TVöD-Regelung inhaltsgleiche Urlaubsregelung gilt, ebenfalls ein Anspruch auf kalenderjährlich 30 Arbeitstage Erholungsurlaub besteht.</span><br />
<br />
<span class="text_size2">Dies betrifft neben zahlreichen Tarifverträgen des Marburger Bundes ebenfalls Regelungen in Arbeitsverträgen und Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) konfessioneller und freigemeinnütziger Träger.</span><br />
<br />
<span class="text_size2">Neben der Geltendmachung der zusätzlichen Urlaubstage für das Jahr 2012 kommt aber auch die Geltendmachung von zusätzlichen Urlaubstagen für das Jahr 2011 in Betracht. </span><br />
<br />
<span class="text_size2">Man muss jedoch davon ausgehen, dass es nur in den Fällen, in denen aus den in § 7 Abs. 3 Satz 2 BurlG genannten Gründen bereits eine Urlaubsübertragung in das Jahr 2012 erfolgt ist, noch ein weitergehender Urlaubsanspruch für 2011 geltend gemacht werden kann.</span><br />
<span class="text_size2">Wir empfehlen daher in den Fällen, in denen ein eventueller Anspruch für das Jahr 2011 besteht, diesen <span style="font-weight: bold; text-decoration: underline;">bis spätestens zum 27. März 2012</span> gegenüber Ihrem Arbeitgeber geltend zu machen.</span><br />
<br />
<span class="text_size2">Zur Geltendmachung Ihrer jeweiligen Ansprüche können Sie das anhängende Musterschreiben verwenden. Sofern Ihr Arbeitgeber Ihren Anspruch bestreitet wenden Sie sich bitte an Ihren MB-Bayern.</span><br />
</div>]]></description>
      <link>/bayern/Beitraege/2012/Musterschreiben_zur_Urlaubsgeltendmachung.pdf</link>
       <pubDate>Sa, 24 Mär 2012 14:25:00</pubDate>
	</item>

         <item>
     <title><![CDATA[09.03.2012_Mehr Zuschüsse für neue Lehrstühle und kommunale Krankenhäuser?  ]]></title>
      <description><![CDATA[<div style="text-align: justify;"><span class="text_size2">Themen aus der bayerischen Landespolitik, die im weitesten Sinn unsere Mitglieder betreffen, recherchieren wir regelmäßig und stellen sie für Sie online zum Nachlesen. Jetzt haben sich die Freien Wähler mit einigen Anträgen zum Nachtragshaushalt zu Wort gemeldet, die Zuschüsse an kommunale Krankenhäuser sowie die Budgets für die Universität Würzburg und Regensburg zu erhöhen, um einen Lehrstuhl für Allgemeinmedizin bzw. für Kinder- und Jugendpsychatrie zu errichten. </span><br />
</div>]]></description>
      <link>/bayern/Berufspolitik/Landtag.php</link>
       <pubDate>Fr, 9 Mär 2012 9:17:00</pubDate>
	</item>

         <item>
     <title><![CDATA[27.01.2012_BLÄK schafft Gebühren für die Weiterbildungsqualifikation ab]]></title>
      <description><![CDATA[<div style="text-align: justify;"><span class="text_size2">Auf dem letzten Bayerischen Ärztetag am 16. Oktober 2011 haben die Delegierten mit großer Mehrheit dem Antrag aus den Reihen des MB Bayern zur Abschaffung der Gebühren für Weiterbildungsqualifikationen zugestimmt. Seit diesem Jahr fallen glücklicherweise keine Gebühren für die Prüfungen zum Facharzt, für Schwerpunktbezeichnungen und Zusatzbezeichnungen sowie für Verfahren zur Weiterbildungsbefugnis mehr an - ein schöner Erfolg des Engagements der MB Delegierten. Im Detail finden Sie die Formulierung auf der Webseite der BLÄK (<a class="link" target="_blank" href="http://www.blaek.de">www.blaek.de</a>)</span><br />
</div>]]></description>
      <link></link>
       <pubDate>Fr, 27 Jan 2012 16:43:00</pubDate>
	</item>

         <item>
     <title><![CDATA[30.01.2012_Strafprozessordnung - Berufsgeheimnisträgerschutz für Ärzte]]></title>
      <description><![CDATA[<div style="text-align: justify;"><span class="text_size2">Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner
Entscheidung vom 12.10.2011 die gesetzlichen Veränderungen in §§ 100 a , 160a
StPO als zulässig entschieden. Hierbei wird erlaubt, dass Ärzte und Journalisten
beim Lauschangriff keinen besonderen Schutz mehr geniessen im Gegensatz zu
Rechtsanwälte, Abgeordnete und Seelsorgern. Die Verschwiegenheitspflicht gehört
zum Kernbereich ärztlicher Tätigkeiten.</span></div>]]></description>
      <link>https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=21612</link>
       <pubDate>Mo, 30 Jan 2012 7:16:00</pubDate>
	</item>

         <item>
     <title><![CDATA[24.01.2012_Einzelheiten der Tarifeinigung mit der VKA]]></title>
      <description><![CDATA[<div style="text-align: justify;"><span class="text_size2">Nach der Zustimmung der Großen Tarifkommission des Marburger Bundes am 21. 
Januar 2012 hat auch die Mitgliederversammlung der Vereinigung der kommunalen 
Arbeitgeberverbände (VKA) am 23. Januar der Tarifeinigung für Ärztinnen und 
Ärzte in kommunalen Krankenhäusern (Tarifvertrag TV-Ärzte/VKA) zugestimmt. Die 
Tarifabteilung des Marburger Bund Bundesverbandes hat die Details der 
Tarifeinigung zusammengefasst.</span><br />
</div>]]></description>
      <link>/tarifpolitik/vka/Tarifrunde_2011/Einzelheiten_Einigung_VKA.php</link>
       <pubDate>Di, 24 Jan 2012 17:08:00</pubDate>
	</item>

         <item>
     <title><![CDATA[14.01.2012_In eigener Praxis niederlassen - Wie geht das?]]></title>
      <description><![CDATA[<div style="text-align: justify;"><span class="text_size2">Diese und viele andere Fragen rund um das Thema Niederlassung werden in den Niederlassungsseminaren</span><br />
<span class="text_size2">nicht nur gestellt, sondern auch beantwortet. Dazu bietet der Wirtschaftsdienst des Marburger Bundes auch im Jahr 2012 wieder seine bewährten Niederlassungsseminare in Mu&#776;nchen, Nu&#776;rnberg und Passau an.</span><br />
<span class="text_size2">Erklärtes Lernziel ist die Hilfe zur Selbsthilfe:</span><br />
<span class="text_size2">Die bei Niederlassung anstehenden Fragen selbst beantworten können und sich das Hintergrundwissen</span><br />
<span class="text_size2">aneignen, das einen unabhängig macht vom langen Marsch durch die Informationsflut.</span><br />
</div>]]></description>
      <link>/bayern/Beitraege/2012/wvd_weitereInformationen.pdf</link>
       <pubDate>Sa, 14 Jan 2012 20:57:00</pubDate>
	</item>

         <item>
     <title><![CDATA[29.12.2011_Vorsicht bei Änderungsverträgen für Ärztinnen und Ärzte im Justizvollzugsdienst]]></title>
      <description><![CDATA[<div style="text-align: justify;"><span class="text_size2">Der Freistaat Bayern legt derzeit den Beschäftigten Ärztinnen und Ärzte im Justizvollzugsdienst Änderungsverträge im Hinblick auf die Überleitung in den TV-Ärzte/TdL vor. <br />
<br />
 Die Beschäftigten werden dazu gedrängt, diese Änderungsverträge schnellstmöglich zu unterschreiben. Wir möchten den hiervon betroffenen Ärztinnen und Ärzten im Justizvollzugsdienst <span style="font-weight: bold;">dringend</span> davon abraten, diese Änderungsverträge zu unterschreiben. Diesen Änderungsverträgen liegt eine einseitig von Seiten des Bayer. Justizministeriums vorgenommene Überleitungsregelung in den TV-Ärzte/TdL mit erheblichen Nachteilen für die Beschäftigten zugrunde. Im Übrigen ist es aus juristischer Sicht auch keinesfalls notwendig, bei einer Änderung der tarifvertraglichen Regelungen einen Änderungsvertrag abzuschließen, da die tarifvertraglichen Regelungen ohnehin aufgrund beiderseitiger Tarifbindung automatisch Anwendung finden.<br />
<br />
 Die entsprechenden Redaktionsverhandlungen zu den konkreten Überleitungsregelungen zwischen der TdL und dem Marburger Bunden stehen noch aus, so dass abgewartet werden sollte, bis diese abgeschlossen sind. Wir werden Sie selbstverständlich weiter über den Fortgang dieser Angelegenheit informiert halten. </span></div>]]></description>
      <link></link>
       <pubDate>Do, 29 Dez 2011 11:22:00</pubDate>
	</item>
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