Berlin, 25. Februar 2010 - Nr. 20/10
Schlichterspruch im Öffentlichen Dienst keine Vorgabe für Ärzte
Für die Ärztegewerkschaft Marburger Bund ist der Schlichterspruch im Öffentlichen Dienst ohne Wirkung und ohne Bindung. „Wir verhandeln separat und eigenständig mit den Arbeitgebern über bessere Einkommens- und Arbeitsbedingungen für die Ärzte an kommunalen Krankenhäusern. Unsere Forderungen liegen seit zwei Monaten auf dem Tisch der Arbeitgeber. Zum nächsten Verhandlungstermin am 8. und 9. März erwarten wir ein Angebot, das den spezifischen Bedürfnissen der Ärzte entspricht. Der Schlichterspruch im Tarifkonflikt des Öffentlichen Dienstes ist dafür keine Vorgabe. Auf einen solchen Gedanken sollten die Arbeitgeber gar nicht erst kommen“, sagte Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes.
Henke forderte die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) auf, endlich ihren Beitrag für attraktive ärztliche Arbeitsplätze zu leisten. Nur dann werde es gelingen, offene Stellen zu besetzen. „Bei 5000 unbesetzten Arztstellen erwarten wir von den Arbeitgebern viel Kreativität, wie sie die fortwährende Unterbesetzung auf den Stationen in den Griff bekommen wollen.“ Jede unbesetzte Arztstelle führe zu weniger Leistung in den Kliniken und zu sinkenden Erlösen. Dies habe unweigerlich auch Auswirkungen auf die übrigen Berufsgruppen. „Von jedem ärztlichen Arbeitsplatz hängen sechs bis acht weitere Jobs im Krankenhaus ab“, betonte der MB-Vorsitzende.
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