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 _ Pressemitteilung

Dresden, 10. Mai 2010 - Nr. 50/10

MB für verbesserte Evaluation der Weiterbildung zum Facharzt

Die Ergebnisse des Projekts „Evaluation der Weiterbildung 2009“ der Bundesärztekammer bestätigen trotz nur mäßiger Beteiligung der Weiterzubildenden die Einschätzung des Marburger Bundes zur Realität der ärztlichen Weiterbildung in Deutschland, heißt es in einem Beschluss der 117. Hauptversammlung des MB in Dresden. Die insgesamt gute Globalbewertung der Weiterbildung anhand der Durchschnittsnoten zeige die bekannte gute Ergebnisqualität, die Durchschnittsnote ermögliche aber nicht die Unterscheidung zwischen guten oder schlechten  Weiterbildungsstätten bzw. Weiterbildungsbefugten. Trotz „scheinbar“ guter Durchschnittswerte zeige die reale Betrachtung der Weiterbildung vor Ort ein deutlich anderes Bild: Nur 50 Prozent der Weiterzubildenden erhalten einen Weiterbildungsplan, nur 60 Prozent Weiterbildungsziele; eine große Zahl der Weiterzubildenden verweigert die Aufnahme in den Befugtenbericht. Der MB spricht sich daher dafür aus, dass bei weiteren Veröffentlichungen keine Aus wertung über Mittelwerte, sondern Häufigkeitsverteilungen mit Angabe der Beteiligungsquoten erfolgen.

„Um eine höhere Beteiligung der Weiterzubildenden zu erreichen, sind mehr Transparenz und eine zugesicherte Mitwirkung bei der Aufarbeitung der Evaluationsergebnisse erforderlich. Die Rückwirkung der Arbeitsbedingungen auf die Qualität der Weiterbildung ist in Zukunft stärker in den Mittelpunkt der Darstellung zu stellen“, forderten die Delegierten. Außerdem sei den Weiterzubildenden bei der nächsten Evaluation 2011 der direkte Zugriff auf die Befugtenberichte zu gestatten.

Die Bundesärztekammer wurde gebeten zu prüfen, inwieweit eine weitere gezielte Auswertung unter Berücksichtigung der realen Weiterbildungssituation in den Kliniken vor der Evaluation 2011 ohne zusätzliche finanzielle Mehraufwendungen möglich ist. Die Ärztekammern wurden aufgefordert, jährlich den Status der ärztlichen Weiterbildung ihrer Kammermitglieder abzufragen. Hierzu könnten die Kammern eine Meldepflicht der Weiterbildungsbefugten und Weiterzubildenden einführen.

 
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