Berlin, 23. Juni 2010 - 67/10
„Erfolg für alle Arbeitnehmer in diesem Land“
Marburger Bund begrüßt Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) schreibt Tarifgeschichte: Es ist der Klage von im Marburger Bund organisierten Ärzten zu danken, dass das Gericht seine Rechtsprechung zum Grundsatz der Tarifeinheit ändern wird. Der in der Rechtsprechung noch bestehende, von der Wirklichkeit aber längst überholte Grundsatz der Tarifeinheit („Ein Betrieb – ein Tarifvertrag“) wird ad acta gelegt. Der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat sich die Auffassung des Vierten Senats zu Eigen gemacht, dass die Verdrängung eines Tarifvertrages nach dem Prinzip der Tarifeinheit mit dem Grundrecht der Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz nicht vereinbar ist. Damit ist die Rechtsauffassung des Marburger Bundes, der erstmals im Jahr 2006 eigenständige Tarifverträge für Ärzte an Universitätskliniken und kommunalen Krankenhäusern aushandelte, voll bestätigt worden.
„Die heutige Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist zunächst einmal ein großer persönlicher Erfolg unserer Mitglieder, die ihr Recht gegen alle Widerstände durchgesetzt haben. Es ist auch ein Erfolg für alle Arbeitnehmer in diesem Land, denen in Zukunft nicht mehr das Recht verwehrt werden kann, frei darüber zu entscheiden, welche Gewerkschaft für sie rechtsgültige Tarifverträge schließt. Niemand kann also dazu gezwungen werden, einen Tarifvertrag zu akzeptieren, der nicht von seiner eigenen Gewerkschaft stammt“, begrüßte Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes, die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts. Das BAG mache klar, dass der Abschluss von arztspezifischen Tarifverträgen in besonderer Weise durch das Grundgesetz geschützt sei. „Die Botschaft des heutigen Tages ist eindeutig: Das Grundrecht der Koalitionsfreiheit darf durch Tarifkartelle welcher Art auch immer nicht ausgehebelt werden“, betonte Henke.
Scharf kritisierte der MB-Vorsitzende in diesem Zusammenhang die gemeinsamen Bestrebungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), die vom Bundesarbeitsgericht gesicherte Koalitionsfreiheit in verfassungswidriger Weise zu unterlaufen. „Wer die Menschen bevormunden will, wird scheitern. Ein Gesetz, das die verfassungsrechtlich garantierte Koalitionsfreiheit zerstört, wird keinen Bestand haben“, sagte Henke.
„Wenn Arbeitgeberverbände kein Interesse an durchsetzungsstarken Gewerkschaften haben, ist das nicht weiter verwunderlich. Absolut unverständlich ist aber, dass ausgerechnet der Deutsche Gewerkschaftsbund gemeinsam mit den Arbeitgebern für eine Schwächung von Arbeitnehmerinteressen eintritt. Den selbst ernannten Einheitsgewerkschaften muss schon ziemlich bange sein, wenn sie nach dem Gesetzgeber rufen, um unliebsame Konkurrenz an die Wand zu drücken“, sagte Henke. „An ihrer Malaise aber sind die großen Allerweltsgewerkschaften selbst schuld. Unter dem Banner vermeintlicher Solidarität haben sie über Jahre innerhalb ihrer Einheitstarife eine sozialpolitisch motivierte Umverteilung zu Lasten hochqualifizierter Berufe organisiert, um sich damit tarifpolitische Erfolge zu erleichtern. Die Berufsgewerkschaften wären nie so stark geworden, wenn die Einheitsgewerkschaften sich klüger verhalten hätten.“