„Die Universitätskliniken leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur medizinischen Versorgung dieses Landes – und das vor allem dank des großen Einsatzes von vielen tausend Beschäftigten. Die letzten Wochen haben allen Beteiligten viel abverlangt – den Beschäftigten, den Patienten und den Klinikleitungen. Ich bin daher sehr froh, dass die Sozialpartner jetzt eine Lösung im Tarifkonflikt gefunden haben", betont Arbeits- und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.
"Es liegt nun ein gutes Ergebnis auf dem Tisch, das zu besseren Arbeitsbedingungen führt und nachhaltig entlastet. Ich danke insbesondere den beiden Verhandlungsführern Prof. Dr. Edgar Schömig vom Universitätsklinikum Köln und Heinz Rech von der Gewerkschaft ver.di für ihren Einsatz. Ich habe einmal gesagt: Die Pflege braucht einen Lokführermoment. Den haben die Beschäftigten an den Universitätskliniken nun für sich beansprucht – und das mit Erfolg. Wir alle wissen: Gute Pflege geht nicht ohne gute Arbeitsbedingungen.“
Um die Einigung zu ermöglichen, hatte die Landesregierung eine Änderung des Hochschulgesetzes auf den Weg gebracht, die Ende Juni vom Landtag verabschiedet wurde. Die Gesetzesänderung war notwendig, um den sechs Universitätskliniken den Austritt aus dem Arbeitgeberverband des Landes Nordrhein-Westfalen (AdL NRW) zu ermöglichen, damit sie eigenständige Tarifverhandlungen führen können.
Infolgedessen ist nun ein eigenständiger Arbeitgeberverband in Gründung, in dem sich die nordrhein-westfälischen Unikliniken für Tariffragen zusammenschließen. Der neue Tarifvertrag Entlastung soll am 1. Januar 2023 mit einer Laufzeit von fünf Jahren in Kraft treten. Die Umsetzung wird stufenweise und mit Übergangsfristen erfolgen.
Zentrale Punkte der Einigung, die die Universitätskliniken und die Gewerkschaft ver.di am Dienstag bekanntgaben, sind:
- Bessere Personalschlüssel insbesondere in patientennahen Berufsgruppen
- Schichtgenaue Belastungsmessung und Belastungsausgleich durch freie Tage oder finanziellen Ausgleich in den patientennahen Berufsgruppen
- Entlastungstage bei Unterschreiten der neuen Personalschlüssel für Beschäftigte
- Mehr persönliche Anleitung für Auszubildende im Praxiseinsatz in der Patientenversorgung und zusätzliche Tage für Selbstlernzeit
- Weitergeltung des TV-L für die Beschäftigten der Unikliniken