Der Tarifabschluss hat eine vergleichsweise kurze Laufzeit bis zum 30. September 2023. Danach können neue Verhandlungen beginnen, bei denen dann auch über Regelungen zu Schicht- und Wechselschichtdiensten gesprochen werden kann. Der Marburger Bund setzte ein Sonderkündigungsrecht entsprechender Regelungen im Tarifvertrag durch. Darüber hinaus gilt der Anspruch auf Zusatzurlaub für Nachtarbeit ab 1. Januar 2023 auch dann, wenn unterschiedliche Dienste geleistet wurden. Zudem wurde vereinbart, dass zukünftig die Kombination von bestimmten besonders belastenden Dienstarten verboten ist.
„Der mit der TdL am Verhandlungstisch erzielte Kompromiss führt zu substanziellen finanziellen Verbesserungen bei kurzer Laufzeit, schließt die Gerechtigkeitslücke beim Zusatzurlaub und eröffnet zugleich konkrete Perspektiven zur Neuverhandlung wichtiger struktureller Komponenten bei Schicht- und Wechselschichtdiensten. Diesen positiven Aspekten steht die fortgesetzte Weigerung der TdL gegenüber, die Arbeit an Randzeiten des Tages durch Zeitzuschläge finanziell aufzuwerten und besonders erfahrenen Ärztinnen und Ärzten mit einer weiteren Entgeltstufe zusätzliche Entwicklungsmöglichkeiten zu geben. Das ist nur schwer verdaulich - deshalb haben wir sehr intensiv Vor- und Nachteile abgewogen. Am Ende sind wir zu der Überzeugung gelangt, dass das Verhandlungsergebnis ein tragfähiger Kompromiss ist, den wir unseren Tarifgremien zur Zustimmung empfehlen können“, sagte Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes.
Eine Erklärungsfrist gilt bis zum 19. September 2022: Bis dahin haben die Tarifgremien von Marburger Bund und TdL Zeit, sich über den am Verhandlungstisch erzielten Kompromiss eine Meinung zu bilden.
Der in Rede stehende Tarifvertrag (TV-Ärzte) erstreckt sich auf mehr als 20.000 Ärztinnen und Ärzte in bundesweit 23 Universitätsklinika. Auf eine Reihe von Unikliniken findet der TV-Ärzte keine Anwendung, weil dort andere Tarifverträge für die Ärztinnen und Ärzte gelten. Hierzu gehören Berlin, Hamburg und Hessen. Haustarifverträge gelten für die Unikliniken in Dresden und Mainz; sie werden von den entsprechenden Landesverbänden des Marburger Bundes verhandelt.
Weitere Informationen zur Tarifrunde mit der TdL finden Sie unter: www.tdl-tarifrunde.de.
Marburger Bund und Länder einigen sich auf Tarifkompromiss
Einmalzahlung in Höhe von 4.500 Euro netto und zusätzlich 3,35 Prozent mehr Gehalt bei kurzer Laufzeit
26.August
2022
Marburger Bund und Länder einigen sich auf Tarifkompromiss