• Kraftvolles Zeichen wirkt – Verhandlungsergebnis erzielt

    Krankenhaus Nordwest GmbH und Hospital zum Heiligen Geist GmbH
    26.August 2022
    Liebe Ärztinnen und Ärzte,
    liebe Mitglieder im Marburger Bund,

    vielen Dank für das kraftvolle Zeichen am 15. August, das rund 50 Ärztinnen und Ärzte vor dem Verhandlungsbeginn gesendet haben. Das Begleiten der Marburger Bund-Verhandlungskommission vor dem Verhandlungssaal hat offensichtlich gewirkt und eine weitere Verzögerung der Verhandlung erfolgreich verhindert.

    Im Ergebnis konnten wir uns dadurch auf folgendes Verhandlungsergebnis verständigen, das noch unter beiderseitigem Gremienvorbehalt steht:

    Regelungen zum 1. Oktober 2021

    Mehr Gehalt:
    Rückwirkende Gehaltserhöhung von mindestens 3,35 %

    Regelungen zum 1. Januar 2022

    Mehr Urlaub:
    Erhöhung des Erholungsurlaubsanspruchs auf 31 Tage (bisher: 30 Tage)

    Kostenübernahme:
    Arbeitgeber trägt die Kosten für den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA)

    Regelungen zum 1. Juli 2022

    Grenzen für Rufbereitschaften:
    Ärztinnen und Ärzte haben grundsätzlich nicht mehr als 13 Rufbereitschaften im Kalendermonat zu leisten. Weitere Rufbereitschaften im Kalendermonat sind nur zulässig, wenn ansonsten eine Gefährdung der Patientensicherheit droht und mit entsprechendem Zuschlag.

    Neuer Zuschlag in der Rufbereitschaft:
    Bei Arbeit (Inanspruchnahme) in der Rufbereitschaft im Zeitraum zwischen 0 und 6 Uhr erhalten Ärztinnen und Ärzte einen weiteren Zuschlag in Höhe von 50 Prozent des für die Arbeitsleistung gezahlten Entgelts.

    Regelungen zum 1. Januar 2023:

    Kurzfristiges Einspringen:
    Ab Januar 2023 wird der Zuschlag für kurzfristiges Einspringen für Bereitschaftsdienste, Rufbereitschaften, regelmäßige Arbeit und Schichten von 15 auf 20 Prozent erhöht.

    Neue Grenzen für Bereitschaftsdienste:
    Ab dem 1. Januar 2023 haben Ärztinnen und Ärzte grundsätzlich nur bis zu vier Bereitschaftsdienste im Monat zu leisten. Die Durchschnittsberechnung auf das Kalenderhalbjahr entfällt.

    Folgen bei Überschreitung:
    Werden im Kalendermonat mehr als vier Dienste angeordnet, erhöht sich die Bewertung für jeden weiteren Dienst um jeweils 10 Prozentpunkte. Ein fünfter Dienst wird damit mit 110 %, ein sechster mit 120 % usw. bewertet.

     

    Modifizierung des Zusatzurlaubs für Bereitschaftsdienste:
    Vollzeitbeschäftigte Ärztinnen und Ärzte, die mehr als 29 Bereitschaftsdienste im Kalenderhalbjahr leisten, erhalten ab dem Kalenderjahr 2023 einen weiteren Tag Zusatzurlaub (also maximal zwei Tage im Kalenderjahr).

    Wie geht es weiter?
    Vereinbart ist, in der zweiten Jahreshälfte über das individuelle Fortbildungsbudget weiter zu verhandeln. Und ab Januar 2023 steht schon wieder eine neue Tarifrunde an. Denn die Gehaltstabelle ist zum 31. Dezember 2022 kündbar und wir wollen Ihnen weiter ein angemessenes Gehalt sichern!