Standort
Tarifverträge
- TV-Ärzte Erzgebirgsklinikum (2022)(306.8 KB)
- 1. ÄnderungsTV-Ärzte EGK (2024)(420.9 KB)
Weitere Informationen
Das Haus Zschopau gehört zur Erzgebirgsklinikum gGmbH.
Für alle am Erzgebirgsklinikum beschäftigten MB-Mitglieder gilt seit 1. Januar 2022 ein arztspezifischer Haustarifvertrag des MB Sachsen.
Link zur Klinik: Krankenhaus Zschopau (Erzgebirgsklinikum Haus Zschopau)
Tarifverhandlungen MB Sachsen
Der TV-Ärzte Erzgebirgsklinikum findet in der Fassung vom 27. Januar 2022 Anwendung. Die Tarifkommission hat beschlossen, den Tarifvertrag zum 31.12.2023 zu kündigen. Dieser Kündigungswunsch wurde vom Landesvorstand des MB Sachsen bestätigt und die Kündigung wurde fristgemäß an das Klinikum übermittelt.
Die Verhandlung begann am 17. Januar 2024. Der MB stellte die Forderungen vor und die AG-Vertreter erläuterten die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Die Verhandlung wird am 14. März fortgesetzt. Es wurde vereinbart, dass die AG-Seite die Forderungen des MB bis zum 2. Februar bewertet und ein Angebot an den MB übermittelt.
Nach Erinnerung durch den MB am 6. Februar teilte die AG-Seite erst am 9. Februar und ohne Rücksprache mit dem MB mit, dass ein Angebot nun erst Ende Februar übermittelt werden kann. Diese einseitige Verschiebung eines fest vereinbarten Termins um mehrere Wochen hat bei bei den Ärztinnen und Ärzten des Erzgebirgsklinikums für großes Unverständnis gesorgt. Die Arbeitgebervertreter widmen der Tarifverhandlung offenbar nicht die erforderliche Aufmerksamkeit.
Da auch Anfang März das zugesagte Angebot noch nicht vorlag, wurde durch den MB Sachsen eine weitere Erinnerung an die Arbeitgebervertreter übermittelt. Am 4. März erhielt die Tarifkommission schließlich ein erstes Angebot, welches nun intern bewertet wird.
Am 14. März wurde die Tarifverhandlung fortgesetzt. Nachdem die Atmosphäre zunächst sehr angespannt war, ist es im Laufe der Verhandlung durch eine zunehmend inhaltlich konstruktive Diskussion gelungen, zu allen streitigen Punkten eine Verständigung zu erzielen.
Die Einigung wurde von allen zuständigen Gremien bestätigt. Der Tariftext wird nun redaktionell erarbeitet und zwischen den Tarifvertragsparteien abgestimmt. Aufgrund arbeitgeberseitiger Verzögerungen im Redaktionsverfahren, konnte der Tarifvertrag auch 3 Moante nach der Tarifeinigung noch nicht unterzeichnet werden. Erst am 19. Juni konnte das Redaktionsverfahren einvernehmlich abgeschlossen werden.
Aufgrund weiterer Verzögerung durch die AG-Seite konnte der Tarifvertrag erst am 15. Juli unterzeichnet werden. Er ist rückwirkend zum 1. Januar in Kraft getreten.
Die Geschäftsführung der Krankenhausgesundheitsholding Erzgebirge verfolgt das Ziel, die Kliniken in Annaberg, Stollberg, Zschopau und Olbernhau zu einer Gesellschaft zu fusionieren. Die dafür politisch notwendigen Entscheidungsprozesse wurden im Mai 2021 im Kreistag durchgeführt.
Im Erzgebirgsklinikum Annaberg gilt der TV-Ärzte VKA direkt und dynamisch. Am Klinikum Mittleres Erzgebirge mit den Standorten Zschopau und Olbernhau gilt ein Anwendungstarifvertrag des MB Sachsen, der dynamisch auf den jeweils geltenden TV-Ärzte VKA verweist. Für die Ärztinnen und Ärzte im Kreiskrankenhaus Stollberg besteht ein Haustarifvertrag mit dem MB Sachsen, der an einigen Stellen hinter dem TV-Ärzte VKA zurückbleibt. Alle Tarifverträge können im Tarifvertragsregister auf unserer Internetseite eingesehen werden.
Anfang Mai 2021 gab es ein Sondierungsgespräch zwischen dem Geschäftsführer des MB Sachsen und dem Geschäftsführer der Krankenhausgesundheitsholding in dem vereinbart wurde, dass bis zum Jahresende für alle Standorte ein einheitlicher arztspezifischer Konzerntarifvertrag mit dem MB Sachsen ausgehandelt werden soll, der sich am regionalen Umfeld orientieren wird. Es ist nicht geplant, den TV-Ärzte Stollberg auf alle Standorte auszuweiten. Die Tarifverhandlungen sollen am 28. September beginnen. Wir werden darauf achten, dass sich die tariflichen Rechte der MB-Mitglieder durch den Konzerntarifvertrag nicht verschlechtern.
Um handlungsfähig zu sein, wurden die Mitglieder an allen Standorten im Mai mit einer Mitgliederinformation dazu aufgerufen, sich zu organisieren und eine Kommunikationsstruktur aufzubauen, die ein schnelles, abgestimmtes und inhaltlich fundiertes Handeln gegenüber der Holding ermöglicht. An der Tarifverhandlung werden Vertreter der Ärzteschaft aus Annaberg, Stollberg, Zschopau und Olbernhau teilnehmen.
Die Bildung der Tarifkommission Erzgebirgskreis konnte im Juni abgeschlossen werden. Vertreter aller vier Standorte haben im August die konstituierende Sitzung der Verhandlungskommission durchgeführt und den ersten Verhandlungstermin am 28. September vorbereitet.
Am 13. August 2021 wurde die neue Erzgebirgsklinikum gGmbH im Handelsregister eingetragen. Die Arbeitsverhältnisse der Ärztinnen und Ärzte an den Standorten Annaberg, Stollberg, Zschopau und Olbernhau sind damit auf die neue Gesellschaft übergegangen, nachdem die Standorte Annaberg, Zschopau und Olbernhau mit dem Standort Stollberg fusioniert wurden, der anschließend in Erzgebirgsklinikum umbenannt wurde. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zum Betriebsübergang, findet der TV-Ärzte Stollberg damit auf die Ärztinnen und Ärzte an allen vier Standorten Anwendung, soweit nicht im Arbeitsvertrag ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Am 28. September 2021 begannen die Tarifverhandlungen zum TV-Ärzte Erzgebirgsklinikum in Stollberg. Die Tarifkommission des MB war mit Vertretern aus allen vier Standorten vor Ort. In konstruktiver Atmosphäre wurde zunächst die aktuell komplexe Rechtslage erörtert. Anschließend wurden erste Vorstellungen zum Inhalt der Tarifverhandlungen ausgetauscht. Es wurde vereinbart, dass der Arbeitgeber bis zum 8. Oktober ein Angebot an den MB übermitteln wird. Die Verhandlung wird am 9. November fortgesetzt.
Das Angebot des Arbeitgebers für einen TV-Ärzte Erzgebirgsklinikum wurde fristgemäß an den MB übermittelt. Die Tarifkommission musste aber feststellen, dass die ursprünglich gemachten Zusagen sich darin nicht mehr wiederfinden. Das Angebot setzt auf dem TV-Ärzte Stollberg auf, obwohl der MB in der ersten Verhandlungsrunde deutlich zum Ausdruck gebracht hatte, dass eine Verhandlung nur auf der Grundlage des TV-Ärzte VKA möglich ist, der bis zur Fusion an 3 der 4 Standorte dynamisch angewendet wurde. Wenn der Arbeitgeber am 9. November diese Forderung der Ärzteschaft weiterhin ignoriert, muss kurzfristig mit einer ernsten Tarifauseinandersetzung gerechnet werden, was sich vermutlich auch negativ auf die Personalsituation im ärztlichen Dienst auswirken würde.
In der Verhandlung am 9. November machte der MB nochmals deutlich, dass eine Beratung auf der Basis des TV-Ärzte Stollberg nicht erfolgen wird und wir an der Forderung festhalten, den TV-Ärzte VKA fortzuschreiben. Die Arbeitgeberseite hielt an Ihrem Ansatz fest, weshalb es zu einer kontroversen Auseinandersetzung über das weitere Verfahren kam. Im Ergebnis konnten wir uns darauf verständigen, im Textentwurf des Arbeitgebers die Stellen zu identifizieren, die vom TV-Ärzte VKA abweichen.
Über diese Abweichungen wurde am 2. Dezember im Wege einer Videokonferenz weiter gesprochen. In konstruktiver Verhandlungsatmosphäre konnte zu einigen Punkten Einigkeit erzielt werden. Die Verhandlung wurde am 4. Januar 2022 fortgesetzt und es konnten weitere Punkte einvernehmlich geklärt werden. Für die noch offenen Fragen (insbesondere zu Vergütungsentwicklung, Altersvorsorge und Bereitschaftsdienstbewertung) sollen in einer letzten Verhandlungsrunde am 27. Januar gemeinsame Antworten gefunden werden.
Am 27. Januar konnte nach intensiven Gesprächen zu den wesentlichen Punkten eine Einigung erzielt werden. Es wurde vereinbart, die Arbeitsfassung des neuen Tarifvertrages gemeinsam redaktionell zu finalisieren, was im Juni abschließend vollzogen werden konnte. Nachdem der Landesvorstand des MB Sachsen und die MB-Mitglieder in den Kliniken zugestimmt haben, konnte der Tarifvertrag nun unterschrieben werden. Er ist rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft getreten.