Auch die Begründung des Bundesgesundheitsministeriums, die Neupatientenregelung habe nicht gewirkt, könne so nicht stehen bleiben. Denn Analysen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung hätten, so Henke, eine deutliche Zunahme der Neupatientenfälle seit Inkrafttreten der Regelung gezeigt.
So habe zwischen dem 4. Quartal 2019 und dem 4. Quartal 2021 die Zahl der behandelten Neupatienten um zwölf Prozent zugenommen. Insgesamt wurden im 4. Quartal 2021 bundesweit 20,2 Millionen Neupatienten behandelt.
Hintergrund 2019 ist die Neupatientenregelung zusammen mit einer Ausweitung der Sprechstundenzeit auf mindestens 25 Stunden pro Woche im Terminservice- und Versorgungsgesetz eingeführt worden. Sie diente als Anreiz für Praxen, mehr Termine anzubieten und mehr Menschen zu behandeln.
Um zusätzliche Behandlungszeit zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber für zeitintensivere Neupatienten und für die „offene Sprechstunde“ die Budgetierung ausgesetzt und die vollständige Vergütung für diese Leistungen zugesichert. Alle Patientinnen und Patienten, die erstmals oder zuletzt vor über zwei Jahren in einer Praxis behandelt wurden, gelten dem Gesetz nach als Neupatienten.