• Mutterschutz im Studium

    Mutterschutz im Studium

    Mit dem neuen Mutterschutzgesetz von 2018 wurden erstmals auch Schülerinnen und Studentinnen in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes aufgenommen und fallen daher unter den darin enthaltenen Gesundheits- und Diskriminierungsschutz.

    Die Situation schwangerer und stillender Studentinnen unterscheidet sich in einigen Punkten von der Situation schwangerer und stillender Beschäftigter. Dies betrifft zum Beispiel den Kündigungsschutz und die finanzielle Unterstützung für Studierende während der Schwangerschaft.

    Wie studiert es sich als Mutter von zwei Kindern? Pauline Graichen, Vorsitzende des Sprecherrates der Medizinstudierenden im Marburger Bund, sprach mit Johanna Moll aus Marburg über ihre Erfahrungen nicht nur zum Praktischen Jahr.

    Hier der Link zum Artikel "Studium und Kindererziehung im Alltag vereinen" (Marburger Bund Zeitung / MBZ-Woche)

     

    Runder Tisch Mutterschutz im Studium

    Auf Initiative des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend konstituierte sich 2018 der „Runde Tisch Mutterschutz im Studium“. Der Runde Tisch ist kein Organ des Ausschusses für Mutterschutz (AfMu), sondern ein zivilgesellschaftlicher Zusammenschluss von Interessenvertretungen, Hochschulvertreterinnen und -vertretern und anderen Stellen, die an der Umsetzung des Mutterschutzes beteiligt sind. Der Runde Tisch ist offen für alle, die sich an der Erörterung zur Umsetzung des Mutterschutzes beteiligen wollen.

    Der "Runde Tisch zum Mutterschutz im Studium“ hat einen "Leitfaden für Hochschulen zum Mutterschutz im Studium" als Referenzpapier erarbeitet. Dieser soll insbesondere den Hochschulen den Umgang im komplexen Rechtsgebiet des Mutterschutzes in Bezug auf Studentinnen erleichtern und möglichst – zu einer bundeseinheitlichen Rechtsanwendung führen. Es stellt zum einen eine allgemeine Einführung in das Mutterschutzrecht mit besonderem Fokus auf die Gruppe der Studentinnen dar, zum anderen soll es eine sachgerechte Umsetzung der mutterschutzrechtlichen Vorgaben sowie ggf. einen angemessenen Nachteilsausgleich erleichtern.

    Den in diesem Leitfaden zusammengetragenen Hinweisen zur Auslegung und Anwendung des MuSchG kommt keine Rechtsverbindlichkeit zu.