Wie steht es um die Altersversorgung der Hamburger Ärztinnen und Ärzte?
AK: Das Versorgungswerk ist gut aufgestellt, geführt von Verwaltungsausschuss und Aufsichtsausschuss, unterstützt von einer hauptamtlichen Geschäftsführung und von externen Anlageexperten und Versicherungsmathematikern. Wir haben alle das gleiche Ziel vor Augen: eine gute und verlässliche Rente im Ruhestand, bei Berufsunfähigkeit und für Witwen, Witwer und Waisen.
Welche Anlagestrategie verfolgt das Versorgungswerk?
AK: Im Rahmen des Versicherungsaufsichtsgesetzes legen wir die Beiträge möglichst sicher und gleichzeitig möglichst rentabel an. Bei Strategie und Controlling der Kapitalanlagen werden wir beraten von ausgewählten externen Anlageexperten und erzielen damit sehr gute Ergebnisse. Dabei verfolgen wir auch das Ziel der Nachhaltigkeit gemäß den ESG-Kriterien Environment, Social und Governance.
Was hat die Delegiertenversammlung mit der Rente der Hamburger Ärztinnen und Ärzte zu tun?
AK: Als Mitglieder einer Ärztekammer organisieren wir die Altersversorgung im Wege der Selbstverwaltung. Die Mitglieder der beiden ehrenamtlich besetzten Gremien des Versorgungswerks, Verwaltungsausschuss und Aufsichtsausschuss, werden von der Delegiertenversammlung gewählt. Dabei wird auf Kompetenz und Kontinuität Wert gelegt. Sie beschließt auf Vorschlag der Gremien u.a. die Rentenerhöhung. Der Marburger Bund ist in beiden Gremien gut vertreten: Dr. Mathis Terrahe und ich sind Mitglieder im Verwaltungsausschuss, Lars Brandt und Norbert Schütt im Aufsichtsausschuss. Das sollte auch so bleiben – für ein solide geführtes Versorgungswerk und eine zukunftssichere Versorgung.