Da mit der neuen Krankenhausplanung eine zielgerichtete Verbesserung der Strukturen erfolgt, ist ab dem Jahr 2023 dagegen zunächst keine Einzelförderung mehr vorgesehen. Die dafür bislang veranschlagten Mittel in Höhe von zuletzt 100 Millionen Euro sowie die nicht mehr benötigten Kofinanzierungsmittel für den Bundesstrukturfonds in Höhe von 95 Millionen Euro werden zur Erhöhung der Pauschalförderung genutzt.
„Wir geben mit dem Haushaltsplanentwurf 2023 ein klares Signal: Auch in finanziell und wirtschaftlich herausfordernden Zeiten ist die Stärkung der Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen ein ganz zentrales Anliegen dieser Landesregierung. Das haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart. Und dieses Versprechen halten wir", erläutert Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.
"Wir alle wissen: In der Krankenhauslandschaft kann es kein ‚Weiter so‘ geben. Deshalb werden wir in Nordrhein-Westfalen den bundesweit fortschrittlichsten Krankenhausplan umsetzen. Die Landesregierung will die dafür notwendigen Strukturveränderungen und Investitionen – auch mit Blick auf Klimaanpassungsmaßnahmen – mit erheblichen zusätzlichen Mitteln unterstützen. Das zeigt auch, welche Bedeutung wir als Landesregierung dem Strukturwandel und der Verbesserung der medizinischen und stationären Versorgung beimessen. Krankenhausplanung ist Ländersache. Das ist gut so und dieser Verantwortung werden wir als Landesregierung gerecht.“
Vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags stehen für das Jahr 2023 für die Umsetzung der neuen Krankenhausplanung zunächst zehn Millionen Euro nebst einer Verpflichtungsermächtigung von 2,5 Milliarden Euro bereit. Daher können bereits in 2023 Förderungen für strukturverändernde Maßnahmen ausgesprochen werden, die in den folgenden Jahren umgesetzt werden.
Zum Hintergrund:
Die Landesregierung verstärkt damit auch in dieser Legislaturperiode die Krankenhausförderung deutlich. Von 2017 bis 2022 haben die Krankenhäuser bereits rund zwei Milliarden Euro mehr vom Land erhalten als in der Legislaturperiode 2012-2017.
Die Finanzierung der Krankenhausstrukturen ist dual organisiert: Die Betriebskosten der Krankenhäuser werden von den Krankenkassen über sogenannte Fallpauschalen finanziert. Sie umfassen alle Kosten, die für die Behandlung der Patienten entstehen. In der Vergangenheit hat der Bund zudem Fonds für besondere Bedarfe aufgelegt, die durch die Länder kofinanziert wurden. Die Bundesländer wiederrum sind für die Investitionskosten zuständig. Diese umfassen beispielsweise Kosten für den Umbau von Gebäuden oder zur Anschaffung von Großgeräten.