Der Marburger Bund Bayern und zahlreiche weitere Verbände unterstützen ausdrücklich das in der ärztlichen Berufsordnung explizit verankerte Ziel des Gesetzes, Menschen auch bei knappen intensivmedizinischen Kapazitäten vor einer Benachteiligung aufgrund einer Behinderung, des Alters oder schweren Erkrankungen zu schützen, lehnt aber die geplante Umsetzung als ungeeignet ab, insbesondere das gesetzlich vorgeschriebene Verbot der Ex-Post-Triage. Der Marburger Bund Bayern appelliert daher an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, der Änderung nicht zuzustimmen.
„Wird eine Triage erforderlich, handelt es sich um eine tragische Ausnahmesituation, für die ein Vorgehen konsentiert werden muss, das die meisten Menschenleben retten hilft. Wird die „Ex-Post-Triage“ gesetzlich ausgeschlossen, gilt das vom Bundesverfassungsgericht geforderte Kriterium der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit nur eingeschränkt.“, heißt es in der Begründung eines Beschlusses der Hauptversammlung des Marburger Bundes vom 5. November.
Der Marburger Bund Bayern fordert in einer solchen Ausnahmesituation, das Kriterium der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit für alle Patienten anzuwenden, die eine intensivmedizinische Behandlung brauchen, und somit die „Ex-Post-Triage“ zuzulassen.
Der Bundesrat hatte ebenfalls in einer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass die geplante Regelung zu Unsicherheiten führen könnte und forderte eine Klarstellung. Das Gesetz bedarf jedoch keiner Zustimmung des Bundesrates.
„Ex-Post-Triage“ muss in extremen Mangelsituationen möglich sein
Pressemitteilung
Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) darf in der aktuellen Form nicht beschlossen werden
10.November
2022
„Ex-Post-Triage“ muss in extremen Mangelsituationen möglich sein