Die Regelungen zum Entgelt allerdings – eine steuer- und sozialabgabenfreie Einmalzahlung in Höhe von 1.200 Euro für den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2022 sowie eine Anhebung der Tabellenentgelte um 3 Prozent ab dem 1. Juli 2022 – sind lediglich für eine Laufzeit bis zum Ende dieses Jahres abgeschlossen worden. Diese Vereinbarung war getroffen worden, da sich eine hohe Teuerung abzeichnete. Die Entgelte sollten ab Januar 2023 wieder verhandelt werden können, um dann auf die Lage reagieren zu können. Deshalb wurden die diesbezüglichen Regelungen zum Jahresende 2022 kündbar gestellt. Diese Kündigung ist fristgerecht erfolgt und die Verbandsgremien haben Forderungen aufgestellt.
Gefordert wird eine Anhebung der Tabellenentgelte um die kumulierte monatliche Inflationsrate seit Januar 2022 zuzüglich 2,5 Prozentpunkte mit Wirkung ab dem 1. Januar 2023. Wir betrachten also die Inflationsentwicklung nicht nur im einzelnen Monat, sondern über den gesamten Verlauf seit der letzten Entgelterhöhung und bilden damit die Forderung nach einem Inflationsausgleich dynamisch ab. So betrug die kumulierte Teuerungsrate allein im Zeitraum von Januar bis zum November 2022 9,2 Prozent. Aber auch eine allgemeine Entgeltsteigerung ist notwendig und damit ebenfalls berücksichtigt.
Die Forderungen wurden der Arbeitgeberseite zugesandt. Nun müssen Termine vereinbart werden. Über den weiteren Fortgang werden wir rechtzeitig informieren.
Bei allen Fragen rund um die Tarifrunde können Sie sich auch jederzeit an Ihren MB-Landesverband wenden.