• MD | Unser Ziel: Gerechte Vergütung und gute Beschäftigungsbedingungen bei den Medizinischen Diensten

    Mitgliederinformation | Ärztinnen und Ärzte der Medizinischen Dienste (MD) und des Medizinischen Dienstes Bund (MD Bund)
    20.Januar 2023
    Wie wir berichtet haben, hat der MB das „finale Angebot“ der Arbeitgeber abgelehnt. Nachdem sich die einzelnen Medizinischen Dienste zunächst in gewohnte Manier uneinheitlich gegenüber der Ärzteschaft verhalten haben, hat sich die Tarifgemeinschaft mit ihrem Schreiben vom 12.01.2023 an die Ärztinnen und Ärzte gewandt.

    Ein Dissens ist kein „ungewöhnliches Ergebnis“

    Die Tatsache, dass in einem Betrieb drei Gewerkschaften unabhängig voneinander die Interessen ihrer Mitglieder vertreten, ist nichts Ungewöhnliches, sondern (grund)gesetzliche Realität und findet sich in vielen anderen Branchen wieder. Das führt regelmäßig dazu, dass nicht alle Gewerkschaften einen Verhandlungskompromiss mittragen. Insofern kann der MB in der gegenwärtigen Situation -anders als die Arbeitgeber- zunächst nichts „Ungewöhnliches“ erkennen. Es ist vielmehr eine Konsequenz daraus, dass wir für die Interessenvertretung der Ärztinnen und Ärzte zuständig sind.

     

    Der MB vertritt die Interessen der Ärzteschaft

    Sofern das Schreiben der Arbeitgeber den Eindruck zu vermitteln versucht, ärztliche Belange und unsere Tarifpolitik seien nicht deckungsgleich, treten wir dem entschieden entgegen. Der MB ist die einzige Partei am Verhandlungstisch, die ärztliche Belange und Interessen streitig vertritt. Wie Beschäftigungs- und Entgeltbedingungen aussehen, ohne die Interessenvertretung durch den MB, möge ein jeder in der Zeit vor den Tarifverträgen des MB bei den Medizinischen Diensten vor rund 13 Jahren nachlesen. Hier zeigt sich was es bedeutet, wenn Arbeitgeber einseitig und ohne einen MB-Tarifvertrag Ärzteinteressen vermeintlich berücksichtigen.

     

    Eine Wette auf die Zukunft

    Die Arbeitgeberseite behauptet, ihr letztes Angebot trage auch den Belangen der Ärzteschaft Rechnung, denen damit eine – auch im Vergleich mit der Vergütung klinisch tätiger Ärztinnen und Ärzte – angemessene Vergütung und besondere Wertschätzung zuteilwerde. Diese Behauptung trifft so nicht zu. Warum? Für den Zeitraum der Laufzeit bis zum 31. März 2024 hat der Marburger Bund mit den großen öffentlichen und privaten Klinikbetreibern noch gar keine Tarifabschlüsse erzielt. Richtig ist, dass wir jetzt erst mit den Entgeltverhandlungen beginnen. Ob der MD-Abschluss dann noch „angemessen“ und „wertschätzend“ sein wird, wird die Zukunft zeigen. Insofern handelt es sich bestenfalls um eine Wette auf die Zukunft, die die Ärzteschaft zahlt, wenn die Arbeitgeber die Wette verlieren.

     

    Wir wollen keine exklusiven Regelungen, sondern einen guten Tarifabschluss

    Mit Befremden nehmen wir zur Kenntnis, dass man uns Eigensinn und fehlende Solidarität vorwirft. Richtig ist, dass der MB in der Vergangenheit die einheitlichen Tarifabschlüsse mitgetragen hat. Richtig ist aber auch, dass die vereinbarten Regelungen und linearen Entwicklungen nicht zuletzt auch durch den Verhandlungsdruck zustande kamen, den der MB aufbauen konnte.

    Dadurch profitierten alle Beschäftigten. Auch in dieser Verhandlungsrunde haben wir zu keinem Zeitpunkt lineare Forderungen aufgestellt, von denen exklusiv die Ärzteschaft profitieren sollte. Gleiches gilt auch für die von uns als viel zu lang bewertete Laufzeit. Von einer kürzeren Laufzeit profitieren alle Beschäftigten.

     

    Wie geht es weiter?

    In ihrem Schreiben vom 11. Januar 2023 teilt uns die Arbeitgeberseite mit, dass sie keinen Raum für weitere Verhandlungen mit dem MB sieht. Gleichzeitig bietet sie an, sich zur Klärung der Situation und zum weiteren Vorgehen persönlich austauschen zu wollen. Die Gremien werden das weitere Vorgehen beraten. Hierfür brauchen wir auch Ihre Rückmeldungen.

    Wir laden Sie jetzt schon zu einem digitalen Netzwerktreffen am 8. Februar 2023 in der Zeit von 19:00 bis 20:30 Uhr ein. Um möglichst vielen Ihrer Kolleginnen und Kollegen eine Teilnahme zu ermöglichen, werden wir das Netzwerktreffen als reine Videokonferenz über die Plattform Zoom veranstalten.

    Den Link, um an der Sitzung teilnehmen zu können, erhalten Sie umgehend nach Ihrer Anmeldung.
    HINWEIS: Bitte verwenden Sie für die Anmeldung unbedingt ihren vollständigen Namen, damit eine Zuordnung möglich ist.


    Eventuell entstehende Kosten bei einer telefonischen Teilnahme werden auf Nachweis erstattet. Bitte senden Sie diese zur Abrechnung an

    Marburger Bund Bundesverband
    Referat Tarifpolitik
    Reinhardtstr. 36
    10117 Berlin.

    Bitte teilen Sie uns per E-Mail an maahs@marburger-bund.de unbedingt mit, ob Sie am Netzwerktreffen teilnehmen werden. Bitte teilen Sie uns hierzu auch mit, in welcher Klinik Sie beschäftigt und ob Sie Mitglied im Marburger Bund sind.