• Antwort auf den „offenen Brief“ der KMG

    Mitgliederinformation | Ärztinnen und Ärzte bei den KMG Kliniken
    20.Februar 2023
    Am vergangenen Freitag, 17. Februar, richtete Ihre Arbeitgeberin, die KMG-Kliniken SE, einen „offenen Brief“ an den Verhandlungsführer des Marburger Bunds, um so auf unser Mit-glieder-Info zu antworten, das wir tags zuvor veröffentlicht hatten. Mit diesem Schritt scheint die Arbeitgeberseite weiter an der Eskalationsspirale drehen zu wollen, statt auf konstruktivem Wege nach einer Lösung zu suchen.

    Zu den einzelnen Aussagen in diesem Schreiben können wir folgendes antworten:

    1. Nicht nur die Arbeitgeberseite sondern auch der Marburger Bund hatte darauf gehofft, möglichst schnell zu einer Tarifeinigung zu gelangen. Ihr Arbeitgeber unterschlägt aber die Tatsache, dass zu einer Einigung auch ein einigungsfähiges Gesamtpaket auf dem Tisch liegen muss. Um nur zwei Beispiele zu nennen: Leider hat er im Laufe der Verhandlungen weder zur Frage einer Begrenzung von Bereitschafts- und/oder Rufdiensten noch zur Frage der Begrenzung der Arbeit an Wochenenden ein Angebot vorgelegt, das zumindest in der Nähe einer Einigungsfähigkeit gewesen wäre.

    Als lineare Komponente liegt seit November des vergangenen Jahres eine tabellenwirksame Erhöhung der Entgelte auf dem Tisch, die nicht einmal die zurückliegende und für dieses Jahr vorhergesagte Inflation ausgleichen würde und die in der letzten Runde lediglich um eine steuerfreien Einmalzahlung in Höhe von 750 Euro (von gesetzlich möglichen 3.000 Euro) ergänzt wurde.

    Zur Erinnerung: Alle seriösen Vorhersagen gehen allein in diesem Jahr von einer Inflationsrate zwischen 6,0 und 7,4 Prozent aus! Für das Jahr 2022 lag sie bei sie bei 7,9 Prozent. Das Ergebnis wäre also ein Reallohnverlust für Sie. Nunmehr zu insinuieren, dass der Marburger Bund daran Schuld sei, dass sich die Verhandlungen hinziehen, verkennt schlicht die tatsächlichen Gegebenheiten.

    2. Gerade weil jedoch eine Einigungsfähigkeit aufgrund der sich scheinbar diametral gegenüberstehenden Vorstellungen bei den Mantelfragen nicht kurzfristig erreichbar schien, schlugen wir in der Tat vor, diese strittigen Themen zunächst auszuklammern. Unserer Vorstellung nach wäre eine – vor dem Hintergrund der grassierenden Inflation – angemessene lineare Steigerung rückwirkend ab September bei einer kurzen Laufzeit die richtige Antwort, um Ihnen als ärztlichen Beschäftigten eine angemessene wirtschaftliche Teilhabe zu gewährleisten.

    Für die strittigen Mantelfragen schlugen wir ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht vor, um diese zukünftig spezifisch verhandeln zu können. Dabei hatten wir mitnichten apodiktisch eine „Erwartung“ geäußert sondern dies als eine Verhandlungsoption aufgezeigt, um kurzfristig doch noch einen vorläufigen Schlusstrich unter diese Verhandlungsrunde ziehen zu können.

    Wir hatten im Übrigen den Eindruck, dass die anwesenden Arbeitgebervertreter diesem Vorschlag grundsätzlich wohlwollend gegenüber stünden. Umso überraschender war es für uns, dass gleichwohl das alte lineare Angebot in lediglich leicht modifizierter Form vorgelegt wurde.

    3. Dass im „offenen Brief“ aus einem vertraulichen – und als solchem gekennzeichneten – Acht-Augen-Gespräch innerhalb der Verhandlungen zitiert wird, ist ein Affront, der in der Tariflandschaft seinesgleichen suchen dürfte. Weder zeugt dies von konsensorientierter Verhandlungsbereitschaft noch ist ein solcher Schritt dazu geeignet, ein vertrauensvolles Miteinander unter den Tarif- und Sozialpartnern zu fördern.

    4. Zu keiner Zeit hatten wir für den 16. Februar ein Telefonat zugesagt. Zutreffend ist jedoch, dass uns am Abend des 15. Februar eine E-Mail erreichte, in dem der Verhandlungsführer aufgefordert wurde, sich bereits tags darauf telefonisch mit der Arbeitgeberseite in Verbindung zu setzen. Tarifverhandlungen sind aber davon geprägt, auf Augenhöhe zwischen zwei gleichberechtigten Partnern geführt zu werden, wobei die Erwartungshaltung, der anderen Seite ein Tun diktieren zu können, mindestens ungewöhnlich ist. Um dies deutlich zu sagen: Selbstverständlich hätte ein solches Telefonat zu einem passenden Zeitpunkt stattgefunden, jedoch scheint sich Ihr Arbeitgeber mit dem „offenen Brief“ für die nächste Eskalationsstufe entschieden zu haben.

    5. Als Fazit bleibt festzuhalten, dass niemand unsererseits die Tarifpartnerschaft aufgekündigt hat und wir weiterhin an einem einvernehmlichen Verhandlungsergebnis interessiert sind. Dies wird es aber nicht um jeden Preis geben. Das Tarifvertragsparteien subjektiv über den Verhandlungsstand berichten ist absolut legitim und dieses Recht werden wir uns weder verbieten noch auf anderem Wege unterbinden lassen. Sofern Ihr Arbeitgeber allerdings wieder bereit ist, einen konstruktiven Weg auf Augenhöhe zu beschreiten, werden wir uns diesem nicht verweigern, sondern - in Ihrem Interesse - unverzüglich mitgehen.


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     am 27. Februar 2023
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