Hilfreich sei eine reichweitenstarke Aufklärungskampagne ähnlich der Anti-AIDS-Spots mit Hella von Sinnen und Ingolf Lück, die 1989 von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) im TV platziert wurden. „‘Tina, was kosten die Kondome‘ ist ein Satz, der sich eingeprägt hat und heute noch bekannt ist“, erinnert der Kammerpräsident. Solche Kampagnen hätten eine starke Wirkung und müssten deshalb von der BZgA auch für die Organ- und Knochenmarkspende initiiert werden.
Zahlen aus den aktuellen Jahresberichten der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) und der Knochenmarkspenderdatei DKMS belegen laut ÄKWL-Vorstand den dringenden Handlungsbedarf. 2022 verzeichnete die DSO 869 Organspender, im Jahr davor waren es 933. Gleichzeitig stehen in Deutschland derzeit rund 8.500 Menschen auf den Wartelisten für ein Organ. Jährlich sterben laut DKMS rund 19.500 Menschen in Deutschland an Blutkrebs, jeder zehnte Blutkrebspatient findet demnach keinen passenden Stammzellspender.
„Ein Land wie unseres darf die betroffenen schwer kranken Menschen nicht alleine lassen. Organspende und die Registrierung für eine Knochenmarkspende bedeuten gesellschaftliche Verantwortung und altruistische Hilfe“, sagt Gehle.