„Für mich klingt das nicht nach Kompromissbereitschaft und einem weiteren gemeinsamen Vorgehen. Für mich klingt das nicht wie die Einsicht, dass Krankenhausplanung Ländersache ist, sondern wie ein obrigkeitsstaatliches Dekret. Ganz unnötig riskiert Lauterbach gerade das Scheitern der gemeinsamen Krankenhausreform, ein Scheitern, dass wir uns angesichts der anstehenden Probleme gar nicht leisten können.“
„Wenn der Bundesgesundheitsminister seine am grünen Tisch geplante Reform ohne Berücksichtigung des regionalen Versorgungsbedarfs im Schnell-Schnell-Verfahren durchzieht, wird das erhebliche Konsequenzen für die Patientenversorgung haben“, warnte Henke. „Solche Systemumwälzungen ohne Folgeabschätzungen und Finanzierungskonzept gehen leider direkt zulasten der Patientenversorgung. Und wer steht im Feuer, wenn das alles nicht funktioniert?
Es sind unsere Kolleginnen und Kollegen, Pflegefachkräfte und weitere medizinische Assistenzberufe, die ein weiteres Mal die Auswirkungen einer überhasteten Reform ausbaden müssen. Und was passiert, wenn eine schlecht gemachte Reform auf ein ohnehin schon angeschlagenes System trifft? Es wird zu Klinikschließungen kommen, ohne dass ausreichend Alternativen bereitstehen. Und in der Konsequenz werden noch mehr Fachkräfte den Gesundheitssektor verlassen.
Die Kammerversammlung formulierte in mehreren Beschlüssen ihre deutliche Kritik und fordert Gesundheitsminister Lauterbach u.a. auf, die Krankenhausplanung in NRW als Grundlage für eine qualitätsorientierte Fortentwicklung der Krankenhauslandschaft in ganz Deutschland zu nutzen, statt sie in der Öffentlichkeit schlecht zu reden.
Ziel der NRW-Krankenhausplanung ist es, eine flächendeckende Grundversorgung zu erhalten und zugleich eine qualitätsorientierte Spezialisierung bei komplexen Leistungen zu fördern. Ferner verfolgt die NRW-Krankenhausplanung das Ziel, die Leistungsgruppen mit den Vorgaben der Ärztlichen Weiterbildungsordnung in Einklang zu bringen, damit auch zukünftig Fachärztinnen und Fachärzte in der ganzen Breite ihres Gebietes weitergebildet werden können.
Konkret forderte die Kammerversammlung die Bundesregierung auf, im Rahmen der aktuell geplanten Krankenhausreform ein System aus Leistungsgruppen einzuführen, das sich in erster Linie an der Weiterbildungsordnung der Ärzteschaft als Maßstab moderner ärztlicher Versorgung der Bevölkerung orientiert. „Die von der Regierungskommission für die Krankenhausreform skizzierte Systematik für Leistungsgruppen, die anhand der medizinischen Kodierung von Diagnosen und Prozeduren eine eindeutige Zuordnung zu Gruppen (Diagnose-bezogene Gruppen) definiert, wird abgelehnt.“
In einem weiteren Beschluss heißt es: „Die geplante Krankenhausreform bietet große Chancen. Aber durch die Anpassung des DRG-Finanzierungssystems um Vorhaltepauschalen verpasst sie die größte Chance: eine zukunftsfähige Krankenhausfinanzierung. Durch die alleinige Anpassung und die fehlende Abschaffung des DRG-Finanzierungssystems werden auf Seiten der überbordenden Bürokratie und dem aufgeblasenen Kontrollapparat keinerlei Verbesserungen oder Einsparungen erreicht. Weitere Berichte zur Kammerversammlung folgen.