1. Ihre Teilnahme am Warnstreik ist grundgesetzlich geschützt!
Wie immer im Vorfeld von Arbeitskampfmaßnahmen beobachten wir auch jetzt wieder diverse Versuche der Arbeitgeber, Ärztinnen und Ärzte von einer Teilnahme am Warnstreik abzuhalten. Lassen Sie sich dadurch nicht verunsichern! Das Streikrecht ist ein Grundrecht, welches weder durch einseitige Anordnungen der Arbeitgeber rechtlich eingeschränkt werden kann noch in irgendeiner Weise unärztlich oder moralisch verwerflich ist. Sollten Sie konkrete Einschränkungen Ihres Streikrechtes erfahren, wenden Sie sich bitte unverzüglich an den Marburger Bund, damit wir Ihnen juristisch zur Seite stehen können.
2. Notdienstvereinbarungen sichern die notwendige Patientenversorgung ab
Um die Notfallbehandlung der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten, bietet der MB den Arbeitgebern den Abschluss von Notdienstvereinbarungen an. Diese bieten ein Mindestmaß an Patientenversorgung und schließen jede konkrete Gefährdung von Menschen aus. Wird vor Ort keine Notdienstvereinbarung abgeschlossen, zum Beispiel weil der Arbeitgeber die von uns angebotene Regelung ablehnt, darf trotzdem gestreikt werden! Der Arbeitgeber muss jedoch dafür Sorge tragen, eine Notbesetzung zu gewährleisten, um Notfälle behandeln zu können. Elektive Eingriffe sind keine Notfälle!
3. Infos zum Warnstreik
Alle Informationen zu Ihren Rechten im Arbeitskampf, Reaktionsmöglichkeiten bei Repressalien durch den Arbeitgeber sowie zum Umgang mit Drohungen und unzulässigen Anordnungen finden Sie auf unserer Website unter: https://www.marburger-bund.de/bundesverband/tarifpolitik/unterstuetzen-sie-uns
Dort können Sie auch unsere Streikfibel herunterladen, die weitere wichtige Hinweise zum Umgang mit Ihrem Arbeitgeber enthält. Übrigens: Selbstverständlich können sich auch Ärztinnen und Ärzte, die noch nicht Mitglied im MB sind, am Warnstreik beteiligen, sofern sie unter den Geltungsbereich des TV-Ärzte/VKA fallen.
4. Teilnahme an der Kundgebung
Die zentrale Warnstreikkundgebung beginnt ab 11:30 Uhr vor der Asklepios Klinik St. Georg (Eingang Barcastr. / Lohmühlenstr.). Ab 12:30 Uhr ziehen wir gemeinsam zum Gänsemarkt, auf dem dann ab 13:30 Uhr die Abschlusskundgebung stattfindet.
Infos zum Transfer nach Hamburg erhalten Sie direkt bei Ihrem Landesverband. Als Mitglied erstatten wir Ihnen die Fahrtkosten nach und von Hamburg bis zur Höhe eines DB-Tickets der zweiten Klasse. Reisekostenabrechnungen erhalten Sie direkt von Ihrem Landesverband. Dieser übernimmt auch - bei entsprechendem Nachweis eines Gehaltsabzuges - die Zahlung von Streikgeld.
Materialen, um während der Kundgebung für eine ansprechende Geräuschkulisse zu sorgen, erhalten Sie ebenso wie Transparente und Schilder direkt vor Ort in Hamburg. Unsere Bitte: Nehmen Sie Ihren Arztkittel mit und tragen Sie ihn während der Kundgebung!
5. #aerztestreik
Es ist Ihnen nicht möglich, an unserer Kundgebung in Hamburg teilzunehmen, Sie möchten sich dennoch an einer dezentralen Aktion beteiligen? Dann tun Sie das und verlinken Ihre Aktion unter dem Hashtag #Ärztestreik oder #mehr_wert. Wir werden stets aktuell das bundesweite Geschehen im Auge haben und unsererseits darüber berichten. Denken Sie daran, dass es wichtig ist, Öffentlichkeit zu schaffen und auf unsere Forderungen hinzuweisen!