Auch an dem Angebot des Marburger Bundes NRW/RLP für eine Notdienstvereinbarung auf der Basis einer Personalbesetzung an Wochenenden, die stets als Verhandlungsgrundlage unterbreitet wird, sei inhaltlich nichts auszusetzen. Nach gut einstündiger Gerichtsverhandlung wurde ein formeller Vergleich geschlossen.
In der Zukunft werden wir unsere bisher stets gezeigte besondere Flexibilität beim Abschluss von Notdienstvereinbarung sicher etwas überdenken, wenngleich für den Marburger Bund trotz allem Streits über die Arbeitsbedingungen der Ärztinnen und Ärzte stets bzw. gerade auch das Patientenwohl mit im Vordergrund steht. Die Abstimmung über Notdienstvereinbarungen darf nicht zum Stellvertreterschauplatz für die eigentlich am Verhandlungstisch zu lösenden Probleme werden.