• Ab April 2023: Zuschläge bei kurzfristiger Dienstübernahme

    Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an hessischen Universitätskliniken
    13.April 2023
    Liebe Ärztinnen und Ärzte,
    ab dem 1. April 2023 gilt für Sie in Ihrem Marburger Bund-Tarifvertrag (TV-Ärzte Hessen) eine Zuschlagsregelung bei kurzfristiger Dienstübernahme („Einspringen“):
    Bei kurzfristiger Übernahme von Diensten (d.h. innerhalb von 72 Stunden) wegen kurzfristigen Ausfalls von Kolleginnen oder Kollegen (z.B. wegen Arbeitsunfähigkeit) fallen Zuschläge an.

    Im Gegensatz zu Tarifverträgen anderer Universitätskliniken gilt dies nicht nur für Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft, sondern auch für Schicht- und Wechselschichtarbeit und zwar wie folgt:

    • die Bewertung des Bereitschaftsdienstes erhöht sich um 10 v.H.
    • die Rufbereitschaftsvergütung erhöht sich um 10 v.H.
    • für jede Stunde der regelmäßigen Arbeit (auch Schicht- und Wechselschichtarbeit) gibt es einen Zuschlag in Höhe von 10 v.H.

     

    Achtung. Die Zuschläge fallen nicht bei freiwilligem Diensttausch an.

    Ihre/Eure Verhandlungskommission

    Marburger Bund Hessen e.V.

     

     

    Noch ein Hinweis in anderer Sache: Kammerwahl 2023

    Bitte denken Sie daran, dass im Mai/Juni 2023 in Hessen wieder die Kammerwahl stattfindet und das „Ärzteparlament“ der Landesärztekammer neu gewählt wird. Wählen Sie bei der Kammerwahl den Marburger Bund (Liste 1), also Ihren Verband. Denn nur ein starker Marburger Bund kann Ihre Interessen in der Kammer vertreten. Mehr Infos:

    www.mbkammerwahl.de