„Die Lieferengpässe von Arzneimitteln behindern die Versorgung der Patientinnen und Patienten immer stärker. So ist allein die Anzahl der durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemeldeten Lieferengpässe innerhalb eines Jahres um über 20 Prozent auf mittlerweile fast 500 angestiegen. Ein Ende der zunehmenden Lieferengpässe ist nicht zu erwarten. Fast 300.000 Patientinnen und Patienten sind in Nordrhein-Westfalen Tag für Tag in den Apotheken von Lieferengpässen betroffen. Um trotzdem die Versorgung sicherzustellen, bedeutet das für die Apotheken enormen Personalaufwand. Alleine die Kosten dafür belaufen sich pro Apotheke im Durchschnitt auf mehr als 3.000 Euro monatlich“, sagte der Vorsitzende des Apothekerverbandes Nordrhein, Thomas Preis.
Speziell das Thema „Lieferengpässe“ begleite das Gesundheitswesen bereits seit mehreren Jahren. Zuletzt zeigte die Pandemie nochmals, dass es sich hierbei um ein Problem mit zahlreichen Ursachen handelt, das dringend angegangen werden muss. Obwohl nicht jeder Lieferengpass mit einem Versorgungsmangel gleichzusetzen ist und es in der Regel Alternativpräparate gibt, handelt es sich dennoch um eine enorme Belastung für das Gesundheitswesen und für die Patienten.
Die Bundesregierung will das Problem mit dem geplanten „Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln“ (ALBVVG) lösen. „Die darin enthaltenen Regelungen sind aber nicht weitreichend genug, um Lieferengpässen an der Ursache entgegenzuwirken und langfristig die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zu sichern“, kritisiert Minister Laumann.
Er forderte, dass die Rabattvertragsvergabe künftig bei allen versorgungsrelevanten Arzneimitteln einen europäischen Produktionsstandort als Kriterium für die Vergabe berücksichtigen müsse und nicht nur bei Antibiotika, wie es im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehen ist. Zudem müsse eine ausreichende Lagerhaltung versorgungsrelevanter Arzneimittel im Regelsystem auch über längere Zeiträume hinweg sichergestellt werden, damit Lieferengpässe nicht so schnell auf die Versorgung durchschlagen. Darüber hinaus ist es wichtig, im Zuge des laufenden Gesetzgebungsverfahrens Bürokratie in der Versorgung durch die Apotheke vor Ort abzubauen.
Sogenannte Retaxationen durch die Krankenkassen, also die Verweigerung von Zuschlägen oder Erstattungen für bereits abgegebene Arzneimittel, sollen gesetzlich auf ein sinnvolles Maß beschränkt werden. So kann die öffentliche Apotheke dauerhaft in der Fläche gehalten und das ohnehin schon knappe Personal effizient in der Versorgung der Patientinnen und Patienten genutzt werden.