Seit vier Verhandlungsrunden bietet sich das gleiche Bild: Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) weigert sich, ein konkretes Angebot vorzulegen, das den Forderungen der Ärztinnen und Ärzte Rechnung trägt. Stattdessen spielen die Arbeitgeber auf Zeit und versuchen, einen Tarifabschluss möglichst weit hinauszuzögern. „Das Verhalten der VKA ist völlig inakzeptabel und bedarf deshalb einer deutlichen Antwort unserer Mitglieder. Wir lassen uns nicht von den Arbeitgebern für dumm verkaufen. Die VKA hatte lange genug Zeit, sich über die Gehaltsforderung des Marburger Bundes Gedanken zu machen. Weitere Blockaden werden wir nicht zulassen. Das wird der Warnstreik klar zum Ausdruck bringen“, sagte PD Dr. Peter Bobbert, Vorstandsvorsitzender des Marburger Bundes Berlin/Brandenburg.
In den Verhandlungen hat die VKA bisher nicht erkennen lassen, dass sie zu einem Entgegenkommen bereit ist. Dadurch konnten keine substanziellen Fortschritte erreicht werden. „Die VKA sollte sich schleunigst von der Idee einer Nullrunde in diesem Jahr verabschieden. Solche Gedankenspiele können von unseren Mitgliedern nur als Affront aufgefasst werden. Wer jeden Tag und häufig auch nachts unter schwierigen Bedingungen die Patientenversorgung sicherstellt, darf auch eine angemessene Bezahlung erwarten“, erklärte Dr. Peter Bobbert.
Die zentrale Warnstreik-Kundgebung der Ärztinnen und Ärzte wird am 9. Mai auf dem Römerberg in Frankfurt am Main stattfinden (Beginn: 13 Uhr). In der seit Monaten andauernden Tarifauseinandersetzung fordert der Marburger Bund für die 55.000 Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Kliniken mit Wirkung ab 1. Januar 2023 einen Ausgleich der seit der letzten Entgelterhöhung im Oktober 2021 aufgelaufenen Preissteigerungen und zusätzlich eine lineare Erhöhung der Gehälter um 2,5 Prozent. Zu ihrer dann fünften Verhandlungsrunde werden Marburger Bund und VKA am 22. Mai zusammenkommen.
Um die medizinische Notfallversorgung der Patienten sicherzustellen, wird der Marburger Bund Berlin/Brandenburg den betroffenen Kliniken Notdienstvereinbarungen anbieten. Die dafür notwendige Mindestausstattung im ärztlichen Dienst entspricht der personellen Besetzung, wie sie üblicherweise an Wochenenden dienstplanmäßig vorgesehen ist.