Jede Information, die nicht einem zeitlichen Wandel unterworfen sei, sollte während eines Behandlungsfalles nur einmal eingegeben werden müssen. Gesetzgeberische Vorgaben zur Qualitätssicherung dürften nur dann umgesetzt werden, wenn diese IT-Standards erfüllt seien. Alle Dokumentationen, die den Standards nicht entsprechen, seien auszusetzen, heißt es in einem Beschluss der 141. Hauptversammlung des Verbandes der angestellten Ärztinnen und Ärzte.
„Krankenhausinformations- (KIS) und Praxisverwaltungssysteme (PVS) müssen über geeignete, vom Hersteller zu erfüllende Maßnahmen, wie z. B. digitale Automatisierung von Abläufen, so gestaltet sein, dass innerhalb des Systems Daten ohne erneute Eingabe ausgetauscht werden können. Subsysteme müssen Informationen über Schnittstellen beziehen. Dafür ist es erforderlich, dass Informationen auf ‚Feldebene‘ komplett standardisiert sind. Ärztinnen und Ärzte sind sich bewusst, dass durch die Dokumentation von Daten eine wichtige Grundlage für Transparenz, Wissen und neue Erkenntnisse geschaffen wird. Wenn Dokumentation aber schlecht gemacht ist, wird sie zur Bürokratie“, kritisierten die Delegierten.