„Dies war keine normale Verhandlungsrunde mit der VKA. Zwei Warnstreiktage mit großer Beteiligung waren notwendig, damit wir in den Verhandlungen endlich substanziell vorankommen konnten. Die Lösung, 2.500 Euro steuerfrei und insgesamt 8,8 Prozent nachhaltige Entgelterhöhung in jeweils zwei Schritten bei einer Laufzeit von 18 Monaten, war das, was wir ohne weitere Streiks am Verhandlungstisch erreichen konnten“, sagt Dr. Alexander Schultze, Mitglied der Verhandlungskommission des MB. „Die absoluten Beträge der nachhaltigen Entgelterhöhungen sind wirklich respektabel. Außerdem können wir schon in einem guten Jahr über die Arbeitsbedingungen zu allen Dienstformen – Rufbereitschaftsdienst, Bereitschaftsdienst und Schichtarbeit – verhandeln.“
In Hamburg sind vom Ergebnis der Verhandlungen weit über 3.000 Ärztinnen und Ärzte im UKE und in den Asklepios Kliniken (Altona, Barmbek, Harburg, St. Georg, Nord, Wandsbek und Westklinikum Hamburg) betroffen. „Das erste Mal in dieser Tarifrunde wurde seitens der VKA ernsthaft mit uns verhandelt und wir haben in zähen Gesprächen ein Ergebnis erlangt, mit dem alle Hamburger Ärztinnen und Ärzte im UKE und in den Asklepios-Kliniken sehr zufrieden sein können“, berichtet Dr. Hans-Christoph Kühnau, ebenfalls Mitglied der Verhandlungskommission des MB. „Dieser Abschluss ist gut und er schafft eine hervorragende Ausgangsbasis für die 2024 anstehenden Verhandlungen!“
Die Tarifeinigung steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Tarifgremien beider Seiten. Es gilt eine Erklärungsfrist bis zum 23. Juni 2023.
Verständigung mit AVH zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Hamburg
Parallel hatte der MB Landesverband Hamburg mit dem Hamburger kommunalen Arbeitgeberverband AVH seit Mitte des vergangenen Jahres Gespräche geführt, um die Verbesserungen der Arbeitsbedingungen aus den Tarifrunden 2019 und 2022 mit der VKA auch in den vorgenannten Krankenhäusern in Hamburg zur Anwendung zu bringen. Auch hier konnte nun eine Verständigung erzielt werden, die zu einer Begrenzung der Bereitschaftsdienste, einer gegenseitigen Anrechnung der verschiedenen Dienstformen für diese Begrenzung, einer anteiligen Geltung der Dienstbegrenzungen für Teilzeitbeschäftigte, Regelungen zur Dienstplansicherheit und einer deutlichen Verbesserung der Bereitschaftsdienstvergütung führt. „Damit wird sich die Gesamtbelastung der Ärztinnen und Ärzte spürbar verringern“, resümiert Dr. Pedram Emami, erster Vorsitzender des MB Hamburg.
Ebenfalls gesprächsbereit war der MB Landesverband Hamburg bzgl. eines Tarifvertrags zur Entgeltumwandlung zum Zweck des Fahrradleasings. Allerdings hätte aus Sicht des MB die tarifliche Mindestlaufzeit der befristeten Arbeitsverträge (derzeit – vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, die zu längeren Befristungsdauern führen können – zwei Jahre) mindestens an die Laufzeit der Leasingverträge von drei Jahre angepasst werden müssen, damit alle Ärztinnen und Ärzte dieses Angebot nutzen können. Leider war die AVH bisher zu einer solchen Anpassung nicht bereit.