Mehr als 30 Gäste der Universitätsmedizinen Rostock, aus den Einrichtungen der Sana AG, den Kliniken von Asklepios, KMG und MediClin sowie Vertreter aus den kommunalen Kranhäusern diskutierten u.a. zu Themen wie Mitbestimmung bei der Arbeitszeiterfassung, und der Umsetzung der tarifvertraglichen Bestimmungen vor Ort. Bereichert wurde die Veranstaltung durch zahlreiche Referate. So informierte Jens Hoffmann, Verbandsjurist beim Marburger Bund Bundesverband, über die Regelungen des 2021 in Kraft getretenen Betriebsrätemodernisierungsgesetzes mit seinen zahlreichen Neuerungen und berichtete über die Ergebnisse der Tarifrunde mit der VKA für die kommunalen Krankenhäuser. Sehr interessant im Zusammenhang mit dem TV-Ärzte/VKA war das ebenfalls von Jens Hoffmann referierte Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum Anspruch auf Zuschläge bei Aufstellung des Dienstplans ohne Zustimmung des Betriebsrats. Danach gilt ein Dienstplan im Sinne von § 10 Absatz 11 Satz 1 TV-Ärzte/VKA bereits dann als „aufgestellt“, wenn der Arbeitgeber in Ausübung seines Direktionsrechts die anfallenden Dienste geplant und den Dienstplan bekannt gemacht hat. Nicht erforderlich ist – so das BAG zum Nachteil der Ärztinnen und Ärzte - dass der Betriebs- bzw. Personalrat dem Dienstplan zustimmt oder die Einigung durch die Einigungsstelle ersetzt wird.
Eine Bestandsaufnahme zu den Mitarbeitervertretungen an den kirchlichen Häusern sowie zu den Betriebs- und Personalräten ergab, dass in den Kliniken Mecklenburg-Vorpommerns überwiegend Arbeitnehmervertretungen vor Ort bestehen und diese, wenn auch nicht überall, auch mit Ärztinnen und Ärzten besetzt sind. Kritisch betrachtet wurde der gegenüber dem Betriebsverfassungsrecht weniger effiziente Rechtsweg für die Mitarbeitervertretungen in den kirchlichen sowie für die Personalräte in den zu Land oder Kommune gehörenden Einrichtungen, für die lediglich der Kirchen- bzw. Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist.
Letztlich diskutierten die Anwesenden über Themen für das nächste Seminar und identifizierten u.a. Themen wie die Umsetzung der Novellen zum Arbeitszeit- und Personalvertretungsgesetz M-V, die Krankenhausstrukturreform und die Vorbereitung der nächsten Betriebs- und Personalrats- sowie MAV-Wahlen als geeignet.
Es gibt also bereits ein gutes Programm für die Fortsetzung dieser Veranstaltungsreihe, so dass die erste Konferenz für Mitarbeitervertretungen, Betriebs- und Personalräte in Güstrow ganz sicher nicht die einzige bleiben wird. Der Landesverband wird zukünftig mindestens einmal im Jahr an wechselnden Orten zum Austausch und zur noch besseren Vernetzung einladen.