Die konkrete Ausgestaltung der geplanten Vorhaltepauschalen ist eine entscheidende Stellschraube. In diesem Zusammenhang begrüßen wir, dass sich Bund und Länder darauf verständigt haben, diese dauerhaft mengenunabhängig zu finanzieren. Die Krankenhausreform muss sich auf den Aufbau kooperativer Strukturen konzentrieren, zwischen den Maximalversorgern einerseits und den kleineren Häusern in der Fläche andererseits. Mithilfe der Telemedizin kann überregionale medizinische Kompetenz eingeholt und eine Krankenhausverlegung von Patienten vermieden werden. Das entlastet alle.
Wenn Überlegungen zur Neuordnung der Krankenhauslandschaft weitgehend ohne Beteiligung derjenigen entstehen, die Verantwortung für die Versorgung tragen, bleibt vieles praxisfern und schlecht durchdacht. Da hilft auch nicht der Hinweis, die Krankenhausreform sei ein „lernendes System“. Zu viele entscheidende Fragen bleiben nach wie vor offen. Es reicht nicht aus, zentrale Ziele auszugeben, dann aber bei der Frage nach der konkreten Umsetzung die Antwort schuldig zu bleiben.
So wird in der Präambel die Entbürokratisierung als zentrales Ziel der Reform definiert. Vage Versprechen, Absichtserklärungen und Prüfaufträge sind aber kein konkreter Bürokratieabbau, wie ihn der Marburger Bund mit seinen Vorschlägen jüngst skizziert hat. Es mutet fast zynisch an, wenn in den Eckpunkten in Aussicht gestellt wird, durch die Prüfung der Qualitätskriterien für Leistungsgruppen solle „nach Möglichkeit kein zusätzlicher Aufwand für die Krankenhäuser entstehen“. Wir brauchen in der Versorgung dringend Entlastung von Bürokratie und nicht noch weitere administrative Baustellen, die uns zusätzliche Zeit für die Behandlung und Betreuung von Patienten rauben.
Vieles bleibt gerade bei den sogenannten Level-1i-Krankenhäusern unklar. Das betrifft insbesondere die Ideen zur ärztlichen Weiterbildung. Die Weiterbildung wird von den Ärztekammern auf der Grundlage von Landesgesetzen verantwortet. Der Vorschlag, nun im großen Umfang Weiterbildung an Level-1i-Krankenhäusern mit stark eingeschränktem Versorgungsspektrum durchzuführen, widerspricht eklatant der Reformzielsetzung einer „Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität“. Für die erforderliche Fachkräftegewinnung wäre das ein fatales Signal und muss umgehend korrigiert werden.
Wir brauchen eine Krankenhausreform, die den selbstgesteckten Ansprüchen auch in der praktischen Umsetzung Rechnung trägt. Personal und Krankenhäuser brauchen Planungssicherheit. Und Patienten haben einen Anspruch auf die bestmögliche Versorgung.