Es gibt verschiedene Formen von Missbrauch: Das kann finanzieller, narzisstischer, emotionaler oder eben auch sexueller Missbrauch sowie eine Kombination dieser Formen sein. Es kann sich um Übergriffe handeln, die direkt sexuell, verbal oder auch körperlich sind. „Grenzüberschreitungen in Behandlungen sind kein Kavaliersdelikt; Ärztinnen und Ärzte dürfen die vertrauensvolle Arzt-Patienten-Beziehung nicht missbrauchen, um eigene Bedürfnisse zu befriedigen“, stellt Dr. Günther Matheis, Präsident der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, klar. Entsprechende Verstöße ahndet die Ärztekammer.
Betroffene können sich direkt und unbürokratisch an die Ombudsstelle der Ärztekammer wenden. „Ich nehme jede Anfrage sehr ernst und unterliege als Ombudsfrau natürlich der Schweigepflicht“, betonte Dr. med. Christel Werner: „Meine Aufgabe ist es, wertfrei Wege aufzuzeigen. Oft ist es ein langer Weg mit vielen Gesprächen, bei denen ich gemeinsam mit den Betroffenen herausfinde, ob es sich um einen Missbrauch handelt oder um einen Übergriff oder um eine Grenzverletzung.“
Die Betroffenen können mit der Ombudsfrau mögliche weitere Schritte überlegen. Dies kann sein: eine offizielle Beschwerde bei der Ärztekammer und/oder ein moderierendes Gespräch zwischen Ratsuchendem und betroffenem Behandler. In gravierenden Fällen ist auch der direkte Weg über eine Anzeige geeignet. „Über das Vorgehen entscheidet aber immer der Ratsuchende selber“, sagt Werner.
Alle Informationen und Anfragen werden vertraulich behandelt; Anfragen sind auch anonym möglich. Ombudsfrau Dr. Christel Werner ist erreichbar unter 0176 32 19 52 34 und per E-Mail: Ombudsstelle-Missbrauch@laek-rlp.de .