Da Schlussfolgerungen der Regierungskommission zur Qualität der Krankenhausversorgung nach dieser Untersuchung auf einer unzureichenden Datenanalyse beruhen, erwarten wir jetzt eine selbstkritische Aufarbeitung. Da fällt niemandem ein Zacken aus der Krone. Gute Wissenschaft zeichnet sich dadurch aus, kritische Einwände aufzunehmen und zu bewerten. Standards guter wissenschaftlicher Praxis dürfen niemals in Frage stehen.
Das Team um Frau Professor Raab hat ermittelt, dass beispielsweise die Hochrechnung der Kommission zu vermeidbaren Todesfällen von Schlaganfallpatienten grob fehlerhaft ist. Auch wurden bei den Berechnungen der Kommission palliative Fälle unzureichend berücksichtigt. Bereits jetzt werden in den meisten Bundesländern mehr als 90 Prozent der Patienten auf spezialisierten Schlaganfallstationen (Stroke Units) behandelt.
Nach der vorliegenden kritischen Analyse stellt sich mehr noch als bisher die Frage, ob die Qualitätsdiskussion dazu missbraucht wird, beabsichtigte Strukturbereinigungen zu rechtfertigen.
Bund und Länder haben in ihren Eckpunkten vom 10. Juli die Gewährleistung von Versorgungssicherheit (Daseinsvorsorge), die Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität und die Entbürokratisierung als zentrale Ziele der Krankenhausreform genannt. Um diese grundsätzlich sinnvollen Ziele tatsächlich zu erreichen, brauchen wir dringend eine fundierte Analyse der Ist-Situation. Schon jetzt ist ein großer Teil der vorhandenen Betten auf Grund des Personalmangels nicht betreibbar. Bund und Länder sind daher gefordert, rechtzeitig vor Fertigstellung des Referentenentwurfes eine belastbare Ausgangsanalyse und Folgenabschätzung unter Berücksichtigung einer immer älter werdenden Bevölkerung vorzulegen, die auch regionale Aspekte berücksichtigt. Wir können uns eine Reform im Blindflug nicht leisten.
Krankenhausreform braucht verlässliche Datengrundlage
Pressemitteilung
Marburger Bund fordert fundierte Analyse der Ist-Situation
04.August
2023
Dr. Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes