„Als gemeinnützige Organisation haben wir gegenüber den uns anvertrauten Menschen eine besondere Verantwortung. Daher sind wir den Schritt in die Sanierung nur unter der Bedingung gegangen, dass die Mitarbeitenden, Patienten und Anwohner unserer DRK-Krankenhausstandorte keine abrupten Veränderungen zu befürchten haben: Alle Arbeitsplätze sind im Verfahren gesichert, der Krankenhausbetrieb wird vollumfänglich fortgeführt", betont Manuel González, Aufsichtsratsvorsitzender der DRK Trägergesellschaft Süd-West. "Das bedeutet auch, dass die medizinische Versorgung sowie die Durchführung von Rehabilitationstherapien auch während des laufenden Verfahrens sichergestellt sind, Operationen finden wie geplant statt. Wir stehen zur Neuausrichtung der Standorte und zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung im engen Austausch mit den politischen Akteuren.“
„Damit wir den Haushalt der DRK Krankenhausgesellschaft in Rheinland-Pfalz effektiv sanieren können, ist der Weg über ein Eigenverwaltungsverfahren notwendig geworden. Mit den Ursachen stehen die DRK Krankenhäuser aber nicht allein da: Die gesunkenen Fallzahlen in der Pandemie haben die Einnahmen vieler Gesundheitsversorger sinken lassen und die Inflation hat die Kosten fast zeitgleich erheblich erhöht", erklärte Dr. Ottmar Schmidt, Geschäftsführer der DRK Trägergesellschaft Süd-West, zu den Gründen der Sanierung. "Das hat folglich Spuren in den Finanzen der DRK Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz hinterlassen. Auch die Krankenhausfinanzierung ist der Politik ein bekanntes systemisches Problem. Im Eigenverwaltungsverfahren wollen wir diesen Umständen Rechnung tragen, indem wir die Standorte wirtschaftlich neu ausrichten und dabei auch die Krankhausstrukturreform versuchen zu antizipieren.“
Minister Hoch erklärte, dass direkte Maßnahmen als erste Ergebnisse aus dem Runden Tisch umgesetzt würden: So werde das Land kurzfristig die Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen in Rheinland-Pfalz sowie die Krankenhausgesellschaft einladen. Dabei werde es um die Auszahlung von ausstehenden Vergütungen sowie die Verhandlungen zu Pflegebudgets und Sicherstellungszuschlägen gehen.
Der Minister bedankte sich in diesem Zusammenhang bei den Krankenkassen für die konstruktive Zusammenarbeit und die große Unterstützung der Kliniken in den letzten Monaten. Das gesundheitliche Wohl der Menschen im Land liegt in der gemeinsamen Verantwortung des Landes, der Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen sowie der Krankenhausträger.
Ziel sei neben dem gemeinsamen Bekenntnis zur zukunftsfesten Sicherung der gesundheitlichen Versorgung in den betroffenen Regionen auch eine kurzfristige Vereinbarung zur Liquiditätsverbesserung. „Darüber hinaus schafft mein Haus kurzfristig die Grundlage für eine weitere wirtschaftliche Unterstützung anspruchsberechtigter Kliniken durch einen Sicherstellungszuschlag, in dem die noch zu bearbeitenden Anträge auf Sicherstellungszuschläge prioritär bearbeitet werden. Diese ersten Schritte können – wenn alle zusammenarbeiten – sehr kurzfristig eine echte Entlastung vor Ort bringen.“
„Nur durch sofortiges und gemeinsames Handeln können wir zusammen ein zukunftsfähiges Konzept für die Neuausrichtung und Sanierung der betroffenen DRK-Kliniken entwickeln. Wenn wir den kommenden Weg auch als Chance begreifen wollen, dann ist dabei unverzichtbar: Alle Akteurinnen und Akteure an den Standorten, die DRK Trägergesellschaft und die Landesregierung müssen an einem Strang ziehen und ihre Kräfte und Ressourcen effektiv bündeln. Es bleibt dabei: Wir lassen niemanden im Stich, weder die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kliniken, noch die Patientinnen und Patienten oder die Menschen vor Ort“, betonte Gesundheitsminister Clemens Hoch.
Angesichts der finanziellen Nöte vieler Krankenhäuser auch in Rheinland-Pfalz forderte er erneut zusätzliches Geld vom Bund. Zum Prinzip der dualen Krankenhausfinanzierung in Deutschland gehöre nun mal, dass die Länder für Investitionskosten von Kliniken zuständig seien und die Krankenkassen die Finanzierung des laufenden Betriebs der Krankenhäuser übernehmen, sagte der Minister: „Ein Einspringen des Landes in die Betriebskostenfinanzierung der Kliniken ist für das Land nicht möglich.“ Hoch erläuterte abschließend, dass er große Chancen in der Krankenhausreform des Bundes sehe – gerade auch für den ländlichen Raum. Aber klar müsse sein, dass auch genug Geld da ist, bis die Reform greifen könne, denn das erste Bundesgesetz dazu sei frühestens für nächstes Jahr zu erwarten.