• Tarifkommission beschließt Forderungen Entgeltentwicklung im Fokus

    Mitgliederinformation | Ärztinnen und Ärzte an den Universitätsklinika im Geltungsbereich des TV-Ärzte
    21.September 2023

    Bereits im Juni dieses Jahres hatte die Große Tarifkommission (GTK) diverse Regelungen des Tarifvertrages TV-Ärzte gekündigt, um formal den Weg für tarifliche Veränderungen freizumachen. Nach zahlreichen Zuschriften aus der Ärzteschaft und umfänglichen Beratungen in den Tarifgremien hat die GTK nunmehr die konkreten Forderungen für die anstehenden Verhandlungen beschlossen.

    Lineare Entgeltssteigerungen

    Im Fokus der diesjährigen Verhandlungen steht zunächst die Weiterentwicklung der Tabellenentgelte. Um das inzwischen bestehende Delta zwischen der Bezahlung der Ärztinnen und Ärzte an den Uniklinika und den meisten anderen Tarifbereichen zu schließen und zudem auch in diesem Bereich eine der Inflationsentwicklung angemessene Weiterentwicklung zu gewährleisten, fordern wir eine Erhöhung der Entgelte um 12,5 %. Mit einer spezifischen Weiterentwicklung der Entgelttabelle in den oberen Entgeltgruppen wollen wir zudem erreichen, dass die Arbeit an den Universitätsklinika auch für erfahrene Ärztinnen und Ärzte zukünftig attraktiv bleibt und finanzielle Perspektiven bietet.

    Neuordnung der Zuschläge

    Wir glauben auch, dass die tariflichen Zuschläge für die ärztliche Arbeit nicht mehr zeitgemäß sind. Die vielfach geäußerte Haltung der Arbeitgeber, wonach die im Vergleich zu anderen Bereichen niedrigere Bezuschlagung von Arbeit zu besonders ungünstigen oder belastenden Zeiten schlicht dem Berufsbild der Ärztinnen und Ärzten entspreche, halten wir für fatal. Sofern der ärztliche Beruf – gerade im Bereich der Universitätsklinika und gerade in finanzieller Hinsicht – nicht wieder attraktiver wird, drohen erhebliche Engpässe in der universitätsmedizinischen Versorgung und der Wegfall ärztlicher Weiterbildung an den Uniklinika. Aus diesem Grund fordern wir die Anhebung der Zuschläge für Arbeit in der Nacht, an Wochenenden und Feiertagen sowie für Überstunden. Wir wollen mit der Einführung neuer Zuschläge für Arbeit in Randzeiten (18:00-21:00 und 06:00-07:30 Uhr) zudem erreichen, dass gerade Arbeit zu jenen Stunden, die Ärztinnen und Ärzten die soziale Teilhabe erheblich erschweren, zumindest besser bezahlt wird. Darüber hinaus wollen wir so dem Trend entgegenwirken, immer mehr Routine-Tätigkeiten aus ausschließlich ökonomischen Gründen in arbeitsphysiologisch ungünstige Zeiten zu verlagern. Die Struktur des Tarifvertrages stellt sicher, dass von diesen Regelungen neben Ärztinnen und Ärzten, die während der Rufbereitschaft in Anspruch genommen werden, insbesondere jene profitieren, die bislang im Schicht- und Wechselschichtdienst tätig sind.

    Schicht- und Wechselschichtarbeit grundsätzlich novellieren

    Wir erwarten von den Arbeitgebern zudem die Bereitschaft, die überkommenen Regelungen zur Schicht- und Wechselschichtarbeit grundsätzlich neu zu gestalten. Dabei geht es uns insbesondere darum, auch diese Dienstformen auf ein verträgliches Maß zu beschränken und dem Arbeitgeber aufzugeben, Dienste frühzeitig und rechtskonform zu planen. Daneben wollen wir insbesondere die komplizierten und manipulationsanfälligen Definitionen der Dienstarten deutlich vereinfachen und auch den Anspruch auf Zusatzurlaub ausbauen. Insbesondere in jenen Bereichen, in denen Bereitschaftsdienste durch Schichtdienstmodelle ersetzt werden, ist es dringend notwendig, die entstehende Vergütungsdifferenz zwischen den Dienstarten zu verkleinern.

    Verhandlungen und Hintergründe

    All jene Änderungen werden jedoch weder eine Selbstverständlichkeit, noch allein am Verhandlungstisch zu erreichen sein. Bereits in der vergangenen Tarifrunde haben die Arbeitgeber insbesondere der Weiterentwicklung von Schicht- und Wechselschicht und einigen damals erhobenen Forderungen nach Anhebung der Zuschläge eine apodiktische Absage erteilt. Es ist also davon auszugehen, dass den Forderungen der Ärzteschaft auch in dieser Runde wieder erheblicher Widerstand entgegengebracht werden wird.

    Die Tarifregelungen wurden zu Ende September gekündigt. Allerdings konnten bislang noch keine Verhandlungstermine mit der TdL vereinbart werden. Eine besondere Herausforderung wird in dem Umstand liegen, dass die TdL parallel auch Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft ver.di und dem Beamtenbund für die Beschäftigten im Landesdienst führt. In der Vergangenheit hat die TdL stets darauf gedrungen, zunächst die Verhandlungen für die knapp 1 Million Tarifbeschäftigten der Länder zu führen, um dann zu versuchen, den dort erzielten Abschluss auf die Ärztinnen und Ärzte zu übertragen. Ob es bereits eines deutlichen Signals der Ärztinnen und Ärzte bedarf, um die Arbeitgeber auch in der kommenden Runde von dieser Vorstellung abzubringen, wird sich mutmaßlich in den nächsten Tagen klären.

    Übrigens: Bereits in ihrer letzten Sitzung hat die Kleine Tarifkommission des MB die Mitglieder unserer Verhandlungskommission berufen. Dabei werden die ehrenamtlich tätigen Ärztinnen und Ärzte aus diversen Universitätsklinika von Juristinnen und Juristen aus unseren Landesverbänden und dem Bundesverband unterstützt. Die Mitglieder der Verhandlungskommission führen die Verhandlungen und beraten die Tarifgremien bei deren Entscheidungen über das weitere Vorgehen, etwaige Arbeitskampfmaßnahmen und eine eventuelle Einigung. Die abschließenden Entscheidungen trifft dann die Große Tarifkommission.

    Weitere Informationen

    Sämtliche Forderungen im Einzelnen, alle Informationen zu den Verhandlungen und Hinweise zur Vorbereitung von Arbeitskampfmaßnahmen finden Sie auf unserer Website unter www.tdl-tarifrunde.de.  Hintergründe, Fakten und Bewertungen finden Sie zudem regelmäßig in der Marburger Bund Zeitung.

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