• Voller Tarifausgleich für alle Berufsgruppen in Kliniken unverzichtbar

    Pressemitteilung
    Krankenhaustransparenzgesetzes im Bundestag | Nur auf Pflegekräfte beschränkte Refinanzierung unzureichend
    19.Oktober 2023
    Köln. Der Marburger Bund NRW-RLP fordert zur heutigen 2./3. Lesung des Krankenhaustransparenzgesetzes im Deutschen Bundestag nochmals die vollständige Refinanzierung der Tarifsteigerungen für alle Berufsgruppen in den Krankenhäusern. Heute findet im Bundestag die zweite/dritte Lesung des Entwurfs eines Krankenhaustransparenzgesetzes statt. Hierzu sind diverse Änderungsanträge eingebracht, unter anderem mit dem Ziel, die Liquidität der Krankenhäuser kurzfristig zu erhöhen, indem die aktuellen Tarifsteigerungen vorab refinanziert werden. Der Marburger Bund NRW-RLP kritisiert, dass diese Änderungsanträge lediglich eine Refinanzierung der Tarifsteigerungen des Pflegedienstes zum Gegenstand haben. Damit ist den Krankenhäusern nicht gedient.

    Die Krankenhausbudgets werden durch die Gesamtheit der Gehaltssteigerungen aller Klinik-Beschäftigten, auch der Ärztinnen und Ärzte belastet, insoweit greift die Beschränkung nur auf den Pflegedienst zu kurz.

    Der Marburger Bund NRW-RLP weist in diesem Zusammenhang noch einmal auf den Beschluss seiner Hauptversammlung in Köln am 23. September dieses Jahres zu den Erfordernissen einer nachhaltigen Finanzierung der stationären Versorgung hin. Einer der zentralen Punkte ist dabei der wirtschaftliche Ausgleich der Personalkostenentwicklung aller im Krankenhaus tätigen Berufsgruppen.

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    Beschluss Nr. 1

    Die Hauptversammlung des Marburger Bundes Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz hat am 23. September 2023 beschlossen:

    Nachhaltige Finanzierung der stationären Versorgung

    Krankenhäuser sind eine unverzichtbare Säule der Daseinsvorsorge. Daher fordert der Marburger Bund NRW/RLP eine nachhaltige Finanzierung der stationären Versorgung. Hierzu müssen folgende Punkte umgesetzt werden.

    1. Tarifsteigerungen müssen dauerhaft - wie bisher für Pflegekräfte - auch für Ärztinnen und Ärzte sowie alle anderen Berufsgruppen im Krankenhaus voll gegenfinanziert werden. Dies muss zeitnah erfolgen.

    2. Ein dauerhafter vollständiger Inflationsausgleich muss erfolgen.

    3. Die Länder müssen dauerhaft vollumfänglich ihren Investitionsverpflichtungen nachkommen.

    4. Um die Krankenhäuser energieeffizient und klimafreundlich auszustatten, sowie die Digitalisierung voranzutreiben, muss ein entsprechender Krankenhausfonds vom Bund aus Steuermitteln finanziert werden. Nach wenigen Jahren würde sich dieser Fonds durch Einsparungen gegenfinanzieren.

    5. Die Einführung des Personalbemessungstools der Bundeärztekammer ist erforderlich, da feste Personaluntergrenzen ungeeignet sind, Versorgungskapazitäten zu steuern und die Qualität durch die notwendige Anzahl an Personal zu sichern. Der berechnete Personalbedarf muss komplett gegenfinanziert werden.

    6. Die Einführung von Vorhaltekosten in die Krankenhausfinanzierung ist nur dann sinnvoll, wenn Sie von der Fallzahl unabhängig sind.

    Köln, den 23. September 2023