• KRH: Einigung erzielt

    TV-Medizinstrategie 2030
    20.Oktober 2023
    Hannover (swa).
    Die beteiligten Gewerkschaften und die Arbeitgeberseite haben sich auf die Rahmenbedingungen zur Begleitung der Umstrukturierungen im Rahmen der Medizinstrategie 2030 geeinigt. Der Tarifvertrag gilt bis zum 31.12.2032 ergänzend zum für Ärzt*innen weiter gültigen TV-Ärzte/VKA. Am 26. Oktober sollen noch redaktionelle Abstimmungen erfolgen.
    Ein gesonderter Tarifvertrag regelt die Rahmenbedingungen zur KRH-Medizinstrategie 2030.
    Ein gesonderter Tarifvertrag regelt die Rahmenbedingungen zur KRH-Medizinstrategie 2030.
    Nachteilsausgleich

    Fahrtkostenersatz

    • 0,30 Euro pro Mehr-Kilometer (Hin- und Rückweg), befristet auf ein Jahr
    • am Ende des Jahreszeitraums konkrete Abrechnung anhand der tatsächlich geleisteten Arbeitstage

    Transportservice

    • Bei entsprechender Nachfrage (Rentabilitätsvorbehalt) wird bis 31.12.2025 ein Transportservice von Lehrte nach Großburgwedel eingerichtet, die Einführung an anderen Standorten wird geprüft.

    Freizeitausgleich

    • Als Ausgleich für den Mehraufwand an Fahrtzeit erhalten Vollzeitbeschäftigte einmalig 2 Tage Zusatzurlaub. Unterhalb einer 2,5-Tage-Woche gibt es einen zusätzlichen Urlaubstag.

    Umzugspauschale

    • 1500 Euro für Einzelhaushalte / 3000 Euro für Familien für dienstlich veranlasste Umzüge, d. h., wenn sich der Weg zur Dienststätte durch den Umzug mind. 10 km verkürzt.
    • kann innerhalb von 2 Jahren beantragt werden
    • Die Umzugspauschale steht unter einem rechtlich zulässigen Rückzahlungsvorbehalt.
    Personelle Umstrukturierungen

    Prozessvereinbarung

    • Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen in der KRH und Tochterunternehmen
    • Prozessvereinbarung über den genauen Ablauf von personellen Maßnahmen im Zusammenhang mit Umstrukturierungen.
    • Einrichtung einer Clearingstelle

    Bestandsschutz

    • tarifdynamische Absicherung des bisherigen Entgeltes, befristet auf 2 Jahre
    • Anerkennung von Stufenlaufzeiten bei Tätigkeitswechselkonkretisiert werden.
    Tarifbindung

    Tochtergesellschaften

    • KRH Ambulant GmbH: Bei mehr als 70 Beschäftigten wird neu über eine Tarifbindung verhandelt
    • Über die KRH Servicegesellschaft werden Gespräche über die Entwicklung der Vergütungshöhe und -struktur Ende 2024 aufgenommen.

    Ärztliche Weiterbildung

    • Ab Mitte 2024 verhandeln wir über eine Verbesserung der ärztlichen Weiterbildung. Schwerpunkte sind dabei die Sicherstellung und Förderung der ärztlichen Weiterbildung, Sicherstellung der formalen Rahmenbedingungen sowie Qualitätssicherung und Konfliktmanagement. Gute Weiterbildung braucht entsprechende finanzielle, personelle und organisatorische Ressourcen.
    Ausblick

    Wir werden weiter den Finger in die Wunden legen, damit im Interesse aller Beteiligten die Arbeitsbedingungen verbessert und Belastungen reduziert werden.

    Arbeitszeitmodelle, lebensphasenorientierte Gestaltung der Arbeitszeit, und Demographiemaßnahmen können auf betrieblicher Ebene noch

    Fragen?

    Bitte wenden Sie sich an unsere Geschäftsstelle, wenn Sie weitere Informationen benötigen.

    Mitglieder-Info

    Das beigefügte Info-Blatt können Sie gern an Ihre Kolleg*innen weiterleiten oder in Ihrem Haus aufhängen.