Nach einem Grußwort von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach diskutierten die Delegierten am ersten Tag intensiv die Frage "Triage im Infektionsschutzgesetz — Schutz oder Schaden?“ Der Marburger Bund bereitet hierzu einen Verfassungsbeschwerde vor. Er fordert, das Kriterium der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit müsse für alle Patient*innen gelten.
Niedersachsens Zweiter Vorsitzende Andreas Hammerschmidt kritisierte in der Debatte den in Deutschland fehlenden politischen Rückhalt. Der Gesetzgeber müsse Ärzt*innen die Möglichkeit geben, im Falle des Falles zu entscheiden.
Notärzt*innen können nicht durch Notfallsanitäter*innen ersetzt werden, stellten die Delegierten zum zweiten Themenschwerpunkt des ersten Tages klar. Alle Menschen hätten gerade im akuten Notfall das Recht auf eine ärztliche Versorgung“, bekräftigte die Hauptversammlung.
Am Samstag einigten sich die Delegierten auf verschiedene Satzungsänderungen, unter anderem ein geändertes Verfahren zur Berechnung der Delegiertenzahl sowie und eine Begrenzung.
Keine ausreichende Mehrheit fand der Antrag, die*den Vorsitzende*n des Sprecherrates der Ärzt*innen in Weiterbildung in den Bundesvorstand zu kooptieren. Dennoch gelang es den Antragsstellenden, dem Bundesvorstand ein Signal zu senden, Ärzt*innen in der Weiterbildung künftig stärker einzubinden.
Mit dem Ehrenreflexhammer, der höchsten Auszeichnung des Marburger Bundes, wurde Franziska Schlosser aus Hamburg ausgezeichnet.
„Franziska Schlosser hat sich durch ihren Einsatz und ihre ungebrochene Gegenwehr gegen die Einschüchterungsversuche der Arbeitgeberseite um die Sache der angestellten Ärzteschaft verdient gemacht. Ihr Engagement, ihr Widerstand und ihre Haltung, mit der sie für ihre Überzeugungen eintritt, sind ein ausgezeichnetes Beispiel für gewerkschaftliches Engagement, ein Beispiel für uns alle“, würdigte die Bundesvorsitzende Susanne Johna den Einsatz Schlossers in den zurückliegenden Tarifverhandlungen mit dem Helios-Konzern.
Mit einem sichtbaren Zeichen machten die Delegierten ihre Unterstützung für die Einführung einer Widerspruchslösung zur Organspende deutlich. Ziel: Menschen sollen im Falle ihres Hirntodes als potenzielle Organspender*innen gelten, wenn sie zu Lebzeiten keine andere Regelung getroffen haben.
Im weiteren Verlauf adressierten die Delegierten an die Bundesregierung die Forderungen, Ärzt*innen zügig durch den Abbau unnötiger Bürokratie zu entlasten und die geplante Krankenhausreform zügig umzusetzen.