Das Krankenhaustransparenzgesetz des Bundesministeriums für Gesundheit sieht vor, dass künftig zur Information der Bevölkerung und Aufklärung von Patientinnen und Patienten aktuelle Daten über die Leistungen und Qualität der Krankenhäuser in Deutschland in einem Online-Vergleichsportal veröffentlicht werden. Die Bundesländer haben am 24. November 2023 im Bundesrat eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes gefordert und den Vermittlungsausschuss angerufen.
Denn: Derzeit wird im Rahmen der Krankenhausreform zwischen Bund und Ländern eine neue Finanzierungssystematik mit Vorhaltepauschalen erarbeitet. Dabei sollen Leistungsgruppen gelten und zu Grunde gelegt werden. In Nordrhein-Westfalen werden diese Leistungsgruppen den Krankenhäusern bis Ende 2024 zugewiesen. Bevor allerdings die Länder die Chance haben, diese Leistungsgruppen selbst zuzuweisen, nähme das Transparenzgesetz in 2024 eine eigenständige Zuweisung abweichender Leistungsgruppen vor. Dies würde nicht nur den Versuch eines Eingriffs in die Planungshoheit der Länder darstellen, sondern auch zu weniger Transparenz für die Patientinnen und Patienten führen.
„Der Bund würde Krankenhäusern parallel Leistungsgruppen zuordnen, während das Land in den stattfindenden Planungsverfahren gegebenenfalls zu abweichenden Ergebnissen kommt. Im Transparenzregister könnten so Leistungen, die die Länder einem Krankenhaus zuweisen, nicht vollständig oder fälschlich enthalten sein. Erst wenn die Länder den Krankenhäusern rechtsverbindlich Leistungsgruppen zugewiesen haben, kann man auch ein belastbares Transparenzregister aufsetzen“, erklärt Minister Laumann.
Vertreterinnen und Vertreter von Bundestag und Bundesrat werden nun im Vermittlungsausschuss an einer Einigung arbeiten.