Nach längerer Vorbereitung haben sich nunmehr MB und TGM am 24. November in einem ersten Gespräch auf digitaler Ebene getroffen, um bilateral über die Modifikation ärztespezifischer Mantelregelungen zu sprechen. Ziel des MB ist es, am Ende der Gespräche Regelungen zu vereinbaren, die zu einer deutlichen Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen führen und die so bestenfalls geeignet sind, Defizite des letzten Entgeltangebotes auszugleichen.
Erfreulich war die konstruktive Atmosphäre dieses Gespräches, die aufgrund der Vorkommnisse und defensiven Haltung der Arbeitgeberseite innerhalb des zurückliegenden Jahres nicht unbedingt erwartbar war. Der MB konnte die Themen vorstellen, bei denen wir aus Sicht der ärztlichen Beschäftigten deutlichen Verbesserungsbedarf sehen. Die Arbeitgeberseite sagte für nahezu alle Themen grundsätzliche Gesprächsbereitschaft zu. Schließlich vereinbarten MB und TGM zwei weitere bilaterale Termine im kommenden Jahr für den 11. Januar sowie 6. Februar 2024 in denen nun konkret über die Möglichkeit von Modifikationen an den Mantelregelungen gesprochen werden soll.
Mit folgenden Themen werden wir in die weiteren Gespräche gehen:
- Abschaffung der „Leistungsorientierten Vergütung“!
Die L.o.V. hat sich nicht durchgesetzt. Das ursprüngliche Ziel, ein Anreizsystem zu entwickeln, wurde nicht erreicht bzw. verfehlt. Zudem wird die L.o.V. unterschiedlich oder überhaupt nicht angewandt. - Modifikation der Eingruppierung
Die Eingruppierungspraxis innerhalb der Medizinischen Dienste erscheint willkürlich. Ziel des MB ist, eine gerechte und einheitliche Eingruppierung zu schaffen. - Modifizierung der Erfahrungsstufensystematik
Wir halten die Implementierung / Schaffung einer neuen Entgeltstufe 5 für sinnvoll und notwendig. Die notwendigen Mittel hierfür können - zumindest teilweise - aus der Abschaffung der L.O.V. generiert werden. - Fortbildung von Ärztinnen und Ärzten beim MD
Regelmäßige Fortbildung ist notwendig, um die Tätigkeit fundiert ausüben zu können. Bislang enthält der Tarifvertrag keinen Anspruch auf die Freistellung für Fortbildungsmaßnahmen. Das soll sich ändern.
Über den Fortgang der Gespräche werden wir zeitnah informieren.