• Krankenhausreform

    Krankenhausreform

    Dritte Empfehlung der Regierungskommission veröffentlicht am 6. Dezember 2022

    Die Behandlung von Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern soll künftig mehr nach medizinischen und weniger nach ökonomischen Kriterien erfolgen. Das empfiehlt die 17-köpfige „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“. Dafür sollen die Kliniken nach drei neuen Kriterien honoriert werden: Vorhalteleistungen, Versorgungsstufen und Leistungsgruppen.
    Das Fallpauschalensystem müsse entsprechend weiterentwickelt werden, heißt es in der Empfehlung.

    „Bund-Länder-Arbeitsgruppe“

    Die Krankenhausreform soll von einer „Bund-Länder-Arbeitsgruppe“ gemeinsam erarbeitet werden, die seit Januar 2023 monatlich tagt. Am 10. Juli 2023 einigte sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf gemeinsame Eckpunkte für die Krankenhausreform.

    Die Umsetzungsgespräche dauern an. Nächster Termin der Bund-Länder-Arbeitsgruppe: 15. Januar 2024

    Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG)

    Der Marburger Bund hat erhebliche Zweifel, ob die Ziele des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) mit den im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) vorgelegten Maßnahmen erreicht werden können. Es fehlt zudem ein flächendeckendes Versorgungskonzept und ein konkreter Bezug zum Versorgungsbedarf. Weder sind eine vorherige Bedarfsanalyse noch eine konkrete Folgenabschätzung der geplanten Regelungen bekannt. Es muss im Vorfeld kalkulierbar sein, welche Auswirkungen die geplanten Instrumente auf die Strukturen im Ballungsraum und in ländlichen Gebieten haben werden. Das betrifft nicht nur die Versorgungsstrukturen, sondern auch mögliche Folgen für die Beschäftigungsverhältnisse sowie die ärztliche Aus- und Weiterbildung.

    Krankenhaustransparenzgesetz

    Im Eckpunktepapier für die Krankenhausreform kündigt das Bundesministerium für Gesundheit an, zur Information und Aufklärung von Patientinnen und Patienten Daten über das Leistungsangebot und Qualitätsaspekte des stationären Versorgungsgeschehens in Deutschland veröffentlichen. Der Bund werde das Vorhaben durch ein eigenes Gesetz umsetzen:

    Am 16.08.2023 hat das Bundesministerium für Gesundheit den Entwurf einer Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf des Bundestags zum Krankenhaustransparenzgesetz vorgelegt. Danach soll ein Transparenz-Atlas erstellt werden, der im Mai 2024 an den Start gehen soll.

    Der Bundestag beschließt am 19. Oktober 2023 den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen (20/8408) in einer vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (20/8904). Start des Transparenzatlas nunmehr Oktober 2024.

    Am 24.11.2023 hat der Bundesrat zu dem nicht zustimmungsbedürftigen Gesetz den gemeinsamen Vermittlungsausschuss mit dem Ziel einer grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes angerufen.