„Wir stellen den Krankenhäusern für die Umsetzung des neuen Krankenhausplans und den damit zusammenhängenden Baumaßnahmen bis zum Jahr 2027 insgesamt rund 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Damit setzt die Landesregierung auch finanziell ein klares Signal. Es zeigt, wie wichtig der Prozess ist, unsere Krankenhäuser zu stärken und eine zukunftsfähige Krankenhausstruktur zu gestalten“, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.
Gefördert werden können Vorhaben, die mindestens eines der folgenden Förderkriterien erfüllen:
- Reduktion einer Über- oder Unterdeckung mit (teil-) stationären Versorgungsangeboten beziehungsweise Beseitigung einer Fehlallokation mit (teil-) stationären Versorgungsangeboten
- Bildung von Kooperationen oder Krankenhausverbünden sowie die Konzentration von Leistungsgruppen, Krankenhäusern und Betriebsstellen nach § 16 Absatz 1 Nummer 1 Krankenhausgestaltungsgesetz Nordrhein-Westfalen
Bei der Umsetzung der Maßnahme müssen Ausgaben in Höhe eines Drittels der bewilligten Mittel für Klimaanpassungsmaßnahmen verwendet werden. Die Klimaanpassungsmaßnahmen müssen dabei in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der neuen Krankenhausplanung stehen. Die Auszahlung der insgesamt 2,5 Milliarden Euro für die einzelnen Maßnahmen soll in den Jahren 2024 bis 2027 erfolgen.