Was wird im Frühjahr 2024 gewählt?
Alle fünf Jahre wählen die Ärztinnen und Ärzte in Nordrhein die 121 Delegierten der Kammerversammlung. Das Ärzteparlament tritt als höchstes Gremium zwei Mal im Jahr zusammen. In der konstituierenden Sitzung werden für eine Amtszeit der Präsident und Vizepräsident, 16 Beisitzer sowie die Mitglieder der Fachkommissionen und Ausschüsse gewählt.
Die Kammerversammlung bestimmt, wer in beruflichen Belangen für alle Ärztinnen und Ärzte spricht und Entscheidungen trifft. Zurzeit stellt der Marburger Bund mit 57 Delegierten die größte Fraktion und mit Rudolf Henke den Präsidenten. Die tatsächliche große Mehrheit angestellter und beamteter Kammermitglieder ist aber im Ärzteparlament bisher nicht ausreichend repräsentiert.
Wer wählt? Wie wird gewählt?
Die Wahl ist eine Briefwahl. Es handelt sich um eine Listenwahl. Alle Wahlberechtigten erhalten ab 21. Mai 2023 vorfrankierte Wahlbriefe mit Kandidaten-Listen zugesandt. Stimmberechtigt sind alle Ärztinnen und Ärzte, die im Gebiet der Ärztekammer Nordrhein arbeiten bzw. wohnen und im Wählerverzeichnis stehen.
Alle Wähler haben zwei Stimmen. Eine Stimme für die Kammerversammlung und eine für die regionale Kreisstelle. Wahlfrist ist der 28. Juni, bis 18 Uhr müssen die Stimmzettel den Wahlleiter erreicht haben.
Warum ist Ihre Kandidatur und Unterstützung des Marburger Bundes so wichtig?
Mit Ihrer Kandidatur und Unterstützung geben Sie dem MB vor Ort nicht nur ein Gesicht. Sie können auch selber politisch aktiv werden und die künftige Berufspolitik im Ärzteparlament der Ärztekammer Nordrhein und deren Gremien aktiv mitgestalten.
Kandidieren Sie auf den Listen des Marburger Bundes, das ist der erste Schritt zum gemeinsamen Erfolg. Bedenken Sie, nur der Marburger Bund garantiert, dass die Interessen angestellter und beamteter Ärztinnen und Ärzte in der Ärztekammer Nordrhein überhaupt vertreten werden.
Warum ist Ihre Wahlbeteiligung so wichtig? Nicht zu wählen, bedeutet anderen die Entscheidung zu überlassen. Wer wählt, stärkt hingegen seine besonderen ärztlichen Interessen und die Ärztekammer Nordrhein. Eine schlechte Wahlbeteiligung würde die Ärzteschaft gegenüber der Politik oder den Kassen schwächen. (mhe)
Kernaufgaben der Ärztekammer Nordrhein:
- Beratung und Vertretung gegenüber Regierung, Landesparlament und Behörden
- Beteiligung an der Krankenhausplanung NRW und Landesgesundheitskonferenzen
- Gewährleistung der hohen fachlichen Kompetenz der Ärzteschaft durch eine strukturierte und qualitätsgesicherte Weiterbildung. Die von der Kammerversammlung beschlossene Weiterbildungsordnung regelt die Inhalte und den Erwerb des Facharztes sowie der Zusatzbezeichnungen
- Kontinuierliche Weiterentwicklung der Kompetenz durch Vorgaben und Empfehlungen zur ärztlichen Fortbildung (Ärztliche Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung)
- Sicherung einer verlässlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung für Ärztinnen und Ärzte (Nordrheinische Ärzteversorgung)
- Konkretisierung ethischer Standards (Ethik-Kommission) und der Berufsordnung
- Qualitätssicherung der ärztlichen Versorgung
- Schlichtung bei Streitigkeiten und objektive Klärung ärztlicher Behandlungsfehlervorwürfe (unabhängige Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler)
- Bürgerberatung und Förderung der Prävention.
Für uns angestellte und beamtete Ärztinnen und Ärzte in Nordrhein ist es unverzichtbar, an diesen Aufgaben der Ärztekammer Nordrhein angemessen beteiligt zu sein! Wir dürfen das nicht anderen überlassen! Deshalb unsere Bitte: Kandidieren Sie für den Marburger Bund.