Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) weigert sich, grundlegende Verbesserungen der Tarif- und Arbeitssituation von Ärztinnen und Ärzten in Universitätskliniken zu vereinbaren. Die Vorstellungen der TdL bleiben weit hinter den Forderungen des Marburger Bundes zurück und drohen den Rückstand zu anderen Krankenhausträgern weiter zu vergrößern. „Die Länder lassen die Ärztinnen und Ärzte an den Unikliniken im Regen stehen“, ist das ernüchternde Fazit von Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes, nach der dritten Verhandlungsrunde zwischen Marburger Bund und TdL am 16. und 17. Januar in Berlin.
„Wir haben erwartet, dass die TdL erkennt, wie groß der Handlungsbedarf ist, um den ärztlichen Dienst an den Unikliniken wieder attraktiver zu machen. Nach drei Verhandlungsrunden müssen wir aber feststellen, dass der Groschen offensichtlich noch nicht gefallen ist. Die Länder glauben, nach ein paar minimalen Schönheitskorrekturen sei die Welt wieder in Ordnung. Das ist ein gewaltiger Irrtum: Ohne substanzielle Verbesserungen wird der Unmut der Ärztinnen und Ärzte noch größer werden“, warnte Botzlar.
Der Vorsitzende des Marburger Bundes Schleswig-Holstein, Michael Wessendorf, sagt: "Eine hochwertige Patientenversorgung braucht vernünftige Arbeitsbedingungen. Das erkennen die Länder offenbar nicht. Deshalb bleibt derzeit keine andere Wahl, als unsere Mitglieder in den Unikliniken um Unterstützung in dieser Auseinandersetzung zu bitten."
Der Marburger Bund hat die Ärztinnen und Ärzte an den landeseigenen Unikliniken im Tarifbereich TV-Ärzte zu einem ganztägigen Warnstreik am 30. Januar aufgerufen. Die zentrale Warnstreik-Kundgebung wird in Hannover stattfinden.
In den Verhandlungen mit der TdL fordert der Marburger Bund linear 12,5 Prozent mehr Gehalt bezogen auf ein Jahr sowie höhere Zuschläge für Regelarbeit in der Nacht, an Wochenenden und Feiertagen. Die angestrebte lineare Erhöhung ist nicht nur wegen der weiterhin starken Preissteigerung folgerichtig. Vielmehr geht es auch darum, den Gehaltsabstand zu anderen Krankenhausträgern aufzuholen, bei denen Ärztinnen und Ärzte mehr finanzielle Wertschätzung erfahren als in Universitätskliniken.
Der in Rede stehende Tarifvertrag (TV-Ärzte) erstreckt sich auf mehr als 20.000 Ärztinnen und Ärzte in bundesweit 23 Universitätsklinika. Auf eine Reihe von Unikliniken findet der TV-Ärzte keine Anwendung, weil dort andere Tarifverträge für die Ärztinnen und Ärzte gelten. Hierzu gehören Berlin, Hamburg und Hessen. Haustarifverträge gelten für die Unikliniken in Dresden und Mainz; sie werden von den entsprechenden Landesverbänden des Marburger Bundes verhandelt.