„Die Länder wollen nicht der Tatsache ins Auge sehen, dass die Universitätskliniken immer weiter ins Hintertreffen geraten – bei den ärztlichen Gehältern wie auch bei den Arbeitsbedingungen. Früher konnten sich die Uniklinika darauf verlassen, genug Nachwuchs für die hochspezialisierte Versorgung von Schwerkranken zu gewinnen. Das wird zunehmend schwieriger, weil sich die Verantwortlichen für die Unikliniken besseren Konditionen verweigern. Die vielfach von den Ärztinnen und Ärzten zu leistende Dreifachbelastung aus Krankenversorgung, Forschung und Lehre erfährt nicht die Wertschätzung, die sie verdient. Stattdessen wird immer mehr reguläre Klinikarbeit in die Randzeiten des Tages und auf die Wochenenden verlegt, weil Mehrarbeit zu ungünstigen Zeiten für die Kliniken billiger ist. Dieser Entwicklung werden wir nicht tatenlos zusehen: Es geht um faire Bedingungen für Spitzenmedizin“, betonte Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes Bundesverband.
Der Marburger Bund fordert deshalb in dieser Tarifrunde höhere Zuschläge für Regelarbeit in der Nacht, an Wochenenden und Feiertagen. Auch vor dem Hintergrund der weiterhin spürbaren Preissteigerungen fordert er linear 12,5 Prozent mehr Gehalt bezogen auf ein Jahr. Der Zunahme von Schicht- und Wechselschichtarbeit will er mit Begrenzungen begegnen.
Am morgigen Dienstag wird es durch den Warnstreik zu Einschränkungen in den bestreikten Universitätskliniken kommen, beispielsweise bei nicht dringlichen, verschiebbaren Operationen. Um die Notfallbehandlung der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten, bietet der Marburger Bund den jeweiligen Kliniken den Abschluss von Notdienstvereinbarungen an. Die Klinikleitungen sind verpflichtet, eine Notbesetzung zu gewährleisten.
Der in Rede stehende Tarifvertrag (TV-Ärzte) erstreckt sich auf mehr als 20.000 Ärztinnen und Ärzte in bundesweit 23 Universitätsklinika. Auf eine Reihe von Unikliniken findet der TV-Ärzte keine Anwendung, weil dort andere Tarifverträge für die Ärztinnen und Ärzte gelten. Hierzu gehören Berlin, Hamburg und Hessen. Haustarifverträge gelten für die Unikliniken in Dresden und Mainz; sie werden von den entsprechenden Landesverbänden des Marburger Bundes verhandelt.