In einer effizienten Krankenhausstruktur müssten die Krankenhausfinanzierung und Krankenhausplanung gemeinsam gedacht und eng verzahnt sein. Deshalb sei es richtig, dass sich Bund und Länder im Januar 2023 auf einen gemeinsamen, zustimmungspflichtigen Gesetzesentwurf zur Krankenhausfinanzierungsreform verständigt haben, der unter der Berücksichtigung von Planungsaspekten, die Finanzierung des Krankenhauswesens neu ordnet. „Das hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach – für jeden nachzuhören – in unserer gemeinsamen Pressekonferenz vom 5. Januar 2023 genauso zugesagt.“
In diesem Sinn arbeiteten Bund und Länder in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe und später in einer Redaktionsgruppe unter Länderbeteiligung zunächst an Eckpunkten der Reform und später an einem gemeinsamen Gesetzesentwurf. Allen Beteiligten war und ist die Bedeutung dieser groß angelegten Reform bewusst und trotz einiger Bedenken im Länderkreis ist es immer Grundsatz unserer Arbeit gewesen, im Sinne der Sache zu agieren und die Reform nicht durch parteipolitische Interessen zu gefährden.“
Gegenseitiges Vertrauen erschüttert
Vor diesem Hintergrund empfinde ich die Stellungnahme von Karl-Lauterbach in der GMK-Videoschalte vom 29. Januar mehr als irritierend. In dieser Schalte verneinte er, das Krankenhausgesetz und die Umsetzungsverordnungen des Krankenhausgesetzes weiterhin zustimmungspflichtig gestalten zu wollen. Wenn das wirklich so kommen sollte, käme dies einem Wortbruch gleich und würde das gegenseitige Vertrauen erschüttern. Im gleichen Zug sendete er das widersprüchliche Signal, auch weiterhin mit den Ländern zusammenarbeiten zu wollen. Diese Sichtweise bestätigte er nochmals in einer Pressekonferenz.
Es ist denkbar, dass Minister Lauterbach glaubt, mit der Mehrheit der SPD-geführten Länder im Rücken im Bundesrat ein wenig ambitioniertes Gesetz auch ohne Zustimmung einer breiten Ländermehrheit in Kraft setzen zu können. Ich kann hier nur an alle Länder appellieren, ihre grundgesetzlich festgeschriebenen Gestaltungsrechte in der Krankenhausplanung nicht zugunsten der Parteiräson zu opfern.“