Die Einigung sieht neben einer steuerfreien Einmalzahlung in Höhe von 1.900 € die Erhöhung der Tabellenwerte um effektiv 9,27 % (in drei Schritten je 3 %) über eine Laufzeit von 21 Monaten vor. Hinzu kommen ab Mai 2024 die Anhebung des Tabellenentgelts in Entgeltgruppe Ä4 Stufe 2 um 100 € und die tarifliche Begrenzung der Wochenendarbeit, der Rufbereitschaft sowie des Einsatzes in Rufbereitschaft und Bereitschaft. Bei Überschreitung der festgelegten Grenzen werden Zuschläge fällig.
Mit der linearen Erhöhung um effektiv 9,27 % konnte der Marburger Bund in einer schwierigen Verhandlungssituation an die derzeit marktüblichen Tarifsteigerungen anschließen, obwohl die Arbeitgeberseite dies mit Hinweis auf die angespannte wirtschaftliche Lage der SRH-Kliniken und die Unsicherheiten der Krankenhausreform zunächst weit von sich gewiesen hatte. Selbstverständlich müssen am Ende der tariflichen Laufzeit zum 30.06.2025 die bis dahin für die kommunalen Kliniken zu erwartenden Abschlüsse für die weitere Tarifentwicklung berücksichtigt werden. Will die SRH auf dem umkämpften ärztlichen Arbeitsmarkt konkurrenzfähig bleiben, ist eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie die Wertschätzung ärztlicher Arbeitsleistung gerade am Wochenende und in der Nacht zwingend.
* in Baden-Württemberg: SRH Klinikum Karlsbad-Langensteinbach GmbH, SRH Kurpfalzkrankenhaus Heidelberg GmbH, SRH Fachkrankenhaus Neresheim GmbH, SRH Gesundheitszentrum Bad Wimpfen GmbH, SRH Krankenhaus Oberndorf a.N. GmbH, SRH Kliniken Landkreis Sigmaringen GmbH
in Thüringen: SRH Wald-Klinikum Gera GmbH, SRH Zentralklinikum Suhl GmbH, SRH Krankenhaus Waltershausen-Friedrichroda GmbH