Dabei kennen alle Beteiligten den rechtlichen Rahmen sehr genau: „Die Bundesländer sind weiterhin verantwortlich für die Krankenhausplanung.“ Dieser unmissverständliche Satz steht auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und wird auch vom Minister Lauterbach ständig wiederholt.
Berlin scheut aber mühselige Verhandlungen mit Länderministern und diese igeln sich ein. Jetzt will Minister Lauterbach - nicht zum ersten Mal - wieder in die Hoheitsrechte der Länder für die Krankenhausplanung eingreifen.
Durch Alleingänge ist auf dem gemeinsamen Weg zur stationären Versorgung der Zukunft schon manches Schlagloch aufgetreten. Diesen holprigen Weg will Berlin nun „verlassen“. Das teilte Karl Lauterbach am 29. Januar 2024 medienwirksam mit. In Berlin wird Parteiräson gefordert. Stattdessen brauchen wir aber gemeinsame Gestaltung. Auch die SPD regierten Länder sollten weiterhin im Interesse ihrer Länder auf Dialog setzen.
Völlig zu Recht hat NRW-Minister Karl-Josef Laumann seinen Amtskollegen im Bund aufgefordert, wieder auf den gemeinsamen Weg zurückzukehren. Bund und Länder müssen ihre Expertise bündeln. Im Einklang mit der Krankenhausgesellschaft NRW fordern wir, dass die Länderminister und Lauterbach zurück an den Verhandlungstisch kommen.
Wir können nicht länger abwarten. Wir brauchen zeitnah mehr finanzielle Unterstützung der Kliniken, da sonst die Zahl der Insolvenzen weiter steigt. Wir warnen den Bundesgesundheitsminister und die Länderminister eindringlich: Es geht um eine neue Klinikstruktur, weniger Ökonomie und die auskömmliche Finanzierung einer seit Jahrzehnten fehlgesteuerten und auch gerade von den Ländern unterfinanzierten stationären Versorgung.
Wir wissen, uns fehlen Geld und Fachkräfte. Die Reformen sind nötig, komplex angelegt und haben auf Jahrzehnte weitreichende Auswirkungen, die alle anderen Gesetze des BMG deutlich übertreffen. Es ist unverzichtbar, dass die Länder ihre einzigartige Expertise bei der regionalen Krankenhausplanung in die Berliner Gesetzgebung einbringen können. Wir dürfen die Reformen nicht allein einem Bundesminister am grünen Tisch überlassen.