• Mutterschutzlohn: Ärztin erhält zu wenig Geld

    Rechtsberatung
    29.Februar 2024
    Hamburg
    Eine Hamburger Klinik zahlte einen zu geringen Mutterschutzlohn aus – dagegen klagte die betroffene Ärztin vor dem Hamburger Arbeitsgericht.
    Schwangere Ärtzinnen dürfen u.a. keine Überstunden mehr leisten.
    Schwangere Ärtzinnen dürfen u.a. keine Überstunden mehr leisten.

    Es ist kein Einzelfall: Immer wieder kommt es vor, dass Krankenhausarbeitgeber den Mutterschutzlohn für ihre Arbeitnehmerinnen falsch berechnen. So auch bei einer jungen Ärztin, die während ihrer Schwangerschaft wegen der Beschäftigungsverbote nicht mehr in dem Umfang wie zuvor arbeiten durfte.

    Nachdem sie sich an die Rechtsberatung des MB Hamburg gewandt hatte, stellte der Verband fest, dass ihr knapp 2.000 Euro Mutterschutzlohn fehlten. „Der Mutterschutzlohn wird auf der Basis des Durchschnittsentgelts in den letzten drei Monaten vor Eintritt der Schwangerschaft berechnet“, erläutert Katharina von der Heyde, Geschäftsführerin des MB Hamburg. „Dabei sind alle unständigen Bezüge wie zum Beispiel Überstundenentgelt, Bereitschaftsdienstentgelt und Nachtzuschläge zu berücksichtigen.“

    Entscheidend sind die erwirtschafteten Bezüge

    Schwangere Ärztinnen dürfen grundsätzlich unter anderem keine Überstunden oder Nachtarbeit leisten. Die dadurch entstehenden finanziellen Einbußen werden durch den Mutterschutzlohn ausgeglichen. Maßgeblich sind dabei die im Referenzzeitraum erwirtschafteten Bezüge und nicht die ausgezahlten Bezüge. Denn die Auszahlung erfolgt bei unständigen Bezügen mit ein bis zwei Monaten Verzögerung.

    Dies bestritt der Arbeitgeber im Gütetermin zunächst. Doch nachdem das Arbeitsgericht die Rechtsauffassung des MB Hamburg bestätigte, ließ sich die Klinik auf einen Vergleich in Höhe der gesamten Klageforderung ein.

    „Es ist ein Skandal, dass ein Krankenhausarbeitgeber mit Beschäftigten, die überwiegend unständige Bezüge erhalten, scheinbar nicht weiß, wie die Berechnung von Mutterschutzlohn erfolgt“, sagt von der Heyde. „Die Vermutung liegt nahe, dass die Falschberechnung des Mutterschutzlohnes an manchen Orten System hat – zum Nachteil der Schwangeren.“

    Eine genaue Prüfung des Mutterschutzlohns lohnt sich

    Der MB Hamburg rät Schwangeren dringend, die Höhe des Mutterschutzlohns genau zu prüfen, sich bei Unstimmigkeiten beraten zu lassen und ausstehende Beträge geltend zu machen – notfalls auch gerichtlich. Gerade in der Zeit der Familiengründung sind 1.000 oder 2.000 Euro sehr viel Geld. Zudem wirken sich Falschberechnungen beim Mutterschutzlohn weiter aus: Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, der während des Mutterschutzes gezahlt wird, fällt dann ebenfalls zu gering aus.

    Von der Heyde appelliert an betroffene Ärztinnen: „Wenden Sie sich rechtzeitig an die Rechtsberatung des Marburger Bundes, damit Ihnen kein Geld verloren geht.“

    Mutterschutzlohn

    Sie erhalten Mutterschutzlohn, wenn Sie während der Schwangerschaft vor Beginn der Mutterschutzfristen wegen eines Beschäftigungsverbotes (arbeitszeitliches, also insbesondere das Verbot von Überstunden und Nachtarbeit, betriebliches oder ärztliches Beschäftigungsverbot) teilweise oder ganz nicht wie zuvor arbeiten dürfen. Der Arbeitgeber hat Ihnen zum Ausgleich dafür Mutterschutzlohn als Entgeltersatzleistung zu zahlen.