Schwerpunkt der Diskussion war das bereits in der letzten Februar-Runde durch die Arbeitgeberseite vorgestellte „Kompetenzmodell“, das als Grundlage für die künftige Eingruppierung und das Fortkommen in den Erfahrungsstufen dienen soll. Der MB erneuerte seine Forderung, dass mit der Etablierung eines neuen Systems gleichsam Verbesserungen für alle ärztlichen Beschäftigten einhergehen müssen. Vor diesem Hintergrund wurden mögliche Schwachstellen des Systems benannt und deren Beseitigung gefordert. Ziel ist eine attraktivere und verbesserte Eingruppierungs- und damit Bezahlungsstruktur und faire und gleiche Beschäftigungsbedingungen. Gelingt es nicht, diese Anforderungen zu erfüllen, wird der MB kein Tarifergebnis akzeptieren.
Auch beim Thema einer Neufassung des § 12 (Arbeitszeit) taten sich weiterhin Differenzen auf. Das erklärte Ziel der Arbeitgeber nach einer „Flexibilisierung“ der Arbeitszeit ist dabei grundsätzlich nachvollziehbar. Noch einmal machte der MB jedoch deutlich, dass dieses Ziel nur unter Berücksichtigung der Beschäftigteninteressen vereinbar sein wird. Einer Arbeitszeitflexibilisierung, die allein zu Lasten der Ärztinnen und Ärzte bei den Medizinischen Diensten geht, kann und wird der MB nicht nähertreten.
Schließlich und letztlich äußerte der MB die klare Erwartungshaltung nach einer angemessenen und deutlichen Steigerung der Entgelte!
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