Die Einigung wurde nach zwei Verhandlungsrunden am 30. Januar 2024 erzielt. Jetzt liegt die Zustimmung aller zuständigen Gremien zum Eckpunktepapier vor. Die Laufzeit des Tarifvertrags beträgt 18 Monate.
Ein zentrales Verhandlungsergebnis sind verlässlichere Arbeitszeiten für die Ärztinnen und Ärzte des Klinikums Chemnitz, das zu den größten kommunalen Krankenhäusern Deutschlands gehört. Die Tarifpartner vereinbarten mehr Vorlauf bei der Dienstplanung und höhere Zuschläge bei kurzfristigen Dienstplanänderungen. „Überstunden anzuordnen oder Ärzte kurzfristig aus dem Frei zu holen, wird für den Arbeitgeber teurer. Diese Tarifeinigung soll zu einer besseren Planbarkeit des privaten Alltags der Ärztinnen und Ärzte führen, wovon besonders junge Arztfamilien profitieren. Ausgeruhte Ärztinnen und Ärzte sind definitiv die besten Behandler!“, erläutert Dr. Peter Schreiter, Mitglied der ärztlichen Tarifkommission am Klinikum Chemnitz und Beisitzer im MB Sachsen Landesvorstand.
Die Verhandlungsführer des Marburger Bundes Sachsen konnten mit der Reduzierung der durchschnittlichen Maximal-Wochenarbeitszeit eine weitere Kernforderung durchsetzen. Ab dem 1. Januar 2025 dürfen Ärztinnen und Ärzte des Klinikums Chemnitz unter bestimmten Voraussetzungen durchschnittlich höchsten 56 Stunden pro Woche arbeiten. Noch bis Juni 2023 war eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von bis zu 60 Stunden im ärztlichen Dienst möglich.
Zwischen dem 1. April 2024 und dem 1. März 2025 erhalten die Ärztinnen und Ärzte des Klinikums Chemnitz eine dreistufige lineare Gehaltssteigerung um insgesamt 9 Prozent. Die steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung von insgesamt 2.200 Euro wird im Laufe des Jahres 2024 in mehreren Schritten ausgezahlt.
Der „TV-Ärzte Chemnitz“ kann nach Abschluss des Unterschriftsverfahrens auf der Webseite des Marburger Bundes Sachsen unter https://www.marburger-bund.de/sachsen/tarifvertraege eingesehen werden.
In 61 von 76 sächsischen Krankenhäusern gelten arztspezifische Tarifverträge des Marburger Bundes. In 39 Krankenhäusern finden Haustarifverträge des Marburger Bundes Sachsen Anwendung. Die Schwerpunkte der MB-Tarifverträge liegen auf der Verbesserung der ärztlichen Arbeits- und Vergütungsbedingungen sowie auf einer gesundheitsverträglichen Dienstplangestaltung.
Zum Hintergrund: Arbeitszeit im Krankenhaus
Das Arbeitszeitgesetz erlaubt durchschnittlich nicht mehr als acht Arbeitstunden pro Werktag bzw. durchschnittlich 48 Stunden pro Woche. Abweichungen davon sind grundsätzlich nur durch eine entsprechende Vereinbarung in einem Tarifvertrag zulässig. Um die Patientenversorgung trotz Ärztemangel in Krankenhäusern sicherzustellen, ermöglichen die Tarifverträge des Marburger Bundes unter bestimmten Voraussetzungen längere Arbeitszeiten.