Ambulant angestellte Ärztinnen und Ärzte verhandeln ihre Arbeitsverträge individuell, die Konditionen können al-so sehr unterschiedlich ausfallen. Selbst die Arbeitsbedingungen in großen Krankenhaus-MVZ bleiben meist hinter denen von Krankenhausärztinnen und -ärzten zurück, für die ein arztspezifischer MB-Tarifvertrag gilt. Eine dynamische Lohnanpassung, bezahlte Überstundenregelungen oder ein Inflationsausgleich gelten für angestellte Ärztinnen und Ärzte in der ambulanten Versorgung oft nicht.
Entspricht die Bezahlung ambulant angestellter Ärztinnen und Ärzte ihrer Verantwortung und Qualifikation? Sind ihre Arbeitsbedingungen mit denen ihrer tarifgebundenen Kolleginnen und Kollegen in den Krankenhäusern vergleich-bar? Wo brauchen sie mehr Unterstützung vom Marburger Bund?
Der MB Sachsen ruft ambulant angestellte Ärztinnen und Ärzte noch bis zum 20. Mai zur Beteiligung an der anonymen Online-Befragung „Ambulante Medizin“ auf, um sich auf Grundlage der Ergebnisse gezielter für faire Arbeitsbedingungen im ambulanten Bereich einsetzen zu können.
Hier gelangen Sie zur Umfrage: https://de.surveymonkey.com/r/R96KJ85
- Umfrage Ambulante Medizin(142.3 KB, IMG)