• Tarifabschluss für EKO-Ärzt*innen

    Pressemitteilung
    Evangelisches Krankenhaus Oldenburg
    13.Mai 2024
    Hannover
    Ärzt*innen am Evangelischen Krankenhaus Oldenburg werden jetzt besser bezahlt. Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund und das Evangelische Krankenhaus Oldenburg – EKO haben sich auf neue hauseigene Tarifregelungen geeinigt. Die zu beteiligenden Gremien auf beiden Seiten haben den Vereinbarungen zugestimmt.
    Bessere Bezahlung für Ärzt*innen am Evangelischen Krankenhaus Oldenburg
    Bessere Bezahlung für Ärzt*innen am Evangelischen Krankenhaus Oldenburg

    Die zuständige Rechtsanwältin Sarah Steenken vom Marburger Bund Niedersachsen erläutert: „Die Ärzt*innen am Evangelischen Krankenhaus Oldenburg schließen damit wieder zu den Kolleg*innen an kommunalen Krankenhäusern auf. Dies geschieht, wie bisher, mit einem zeitlichen Versatz von drei Monaten – im Gegenzug erhalten Ärzt*innen am EKO weiterhin Sonderleistungen wie eine Kinderzulage und Altersfreizeit.“

    Die Regelungen umfassen, teilweise rückwirkend:

    • Entgelterhöhungen: 3,35 % – ab 01.01.2022, 4,80 % – ab 01.10.2023, 4,00 % – ab 01.07.2024
    • Inflationsausgleichsprämien: 2.500 Euro netto verteilt auf sechs monatliche Teilzahlungen ab Januar 2024
    • max. 24 Bereitschaftsdienste im Kalenderhalbjahr – ab 01.01.2023
    • Zusatzurlaub bei mehr als 29 Bereitschaftsdiensten pro Kalenderhalbjahr – ab 01.01.2023
    • max. 13 Rufbereitschaftsdienste pro Monat – ab 01.07.2022
    • 50 % Zuschlag für Inanspruchnahmen im Rufbereitschaftsdienst zw. 0 – 6 Uhr – ab 01.07.2022
    • max. 12 Arbeitswochenenden im Kalenderhalbjahr – ab 01.01.2023
    • 31 Tage Urlaub – ab 01.01.2023
    • Kostenübernahme für den Elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) – ab 01.01.2022
    • erhöhter Zuschlag von 17,5 % bei zu später Dienstplanaufstellung – ab 01.10.2023

    „Unser Ziel bleibt es, auch künftig die Regelungen des TV-Ärzte/VKA am Evangelischen Klinikum Oldenburg zeitnah umzusetzen und dabei die spezifischen Wünsche der Ärzt*innen vor Ort aufzunehmen sowie die Zusatzleistungen des Hauses zu wahren. Wir sind zuversichtlich auch in Zukunft mit dem Arbeitgeber wieder gute und konstruktive Gespräche führen zu können“, macht Rechtsanwältin Sarah Steenken deutlich.

    Fotos

    Ein Foto von Rechtsanwältin Sarah Steenken finden Sie in druckfähiger Auflösung unter
    www.marburger-bund.de/niedersachsen/presse-service